04 Versicherungsaspekte
Opfer der Piraterie sind die Schiffsbesatzung, die Reeder bzw. Eigentümer des Schiffs, die Wareninteressenten und die Versicherer. Für die Reeder, Schiffseigentümer und Wareninteressenten ist der Verlust auf den ersten Blick gering, denn Versicherer entschädigen sie. Häufen sich solche Ereignisse, steigen jedoch unweigerlich die Versicherungsprämien.
Chancen auf Regresszahlungen minimal
Um den Schaden durch einen Piratenübergriff so gering wie möglich zu halten, versuchen die Versicherer, die verschwundenen Ladungen wiederzufinden und soweit möglich die Täter vor Gericht zu bringen. Aufgrund der oft unklaren rechtlichen Basis und des damit verbundenen hohen Kostenrisikos ersticken diese Versuche meist im Keim. Die Versicherungsindustrie hat kaum eine Chance, den entstandenen Schaden zu minimieren — und zahlt.
Betroffene Versicherungssparten
Bei Schäden, welche die Piraterie verursacht, sind in erster Linie die Schiffskasko-, die Warentransport- sowie die Protection-and-Indemnity- Versicherung (P&I) betroffen. Unter Umständen kann auch die Loss-of-Hire-Versicherung (LoH) für Schäden eintreten. Neu sind spezielle Lösegeldversicherungen (Kidnap & Ransom) für Schiffseigner.
Finanzielle Belastung für die Versicherung
Zwar geben die Statistiken des IMB Aufschluss über die Zahl der überfallenen Schiffe, falls sie gemeldet wurden. Aber über die wirtschaftlichen Folgen gibt es keine verlässlichen Aussagen. Auf der Kaskoseite blieben die versicherten Schäden — abgesehen von gelegentlichen Totalverlusten bei Schiffen — bisher glücklicherweise überschaubar. Die meisten Blitzüberfälle hinterlassen Beschädigungen, deren Reparaturkosten unter den Selbstbehalt fallen. Raub oder Beschädigung versicherter Ladung durch Piraten erfasst man in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Schadenaufwand für alle übrigen Beraubungsschäden zu Wasser und an Land. Piraterieschäden werden selten separat erfasst.
Ähnlich ist es bei der Frachtausfallversicherung. Sofern Piraterie nicht als eigene Gefahr versichert ist, erfasst man den damit verbundenen Kaskoschaden unabhängig von der Ursache als Entschädigungsgrund. Über die Höhe der Aufwendungen von Lösegeldversicherern bzw. P&I-Clubs bei ihren Ausnahmeregelungen gibt es aus Vertraulichkeitsgründen keine Angaben.
Das Worst-Case-Szenario
Ungeachtet des historischen Schadenverlaufs ist natürlich auch ein Worst-Case-Szenario in Betracht zu ziehen. Der mögliche Schaden durch die Explosion eines Gastankers oder die Havarie eines Öltankers geht in die Milliarden. Zum Beispiel beliefen sich die Umweltschäden aus den beiden bisher teuersten Tankerunfällen der Exxon Valdez 1989 und der Prestige 2002 auf 9,5 Mrd. US$ (Exxon Valdez) bzw. 1,2 Mrd. US$ (Prestige). Auch wenn die Entschädigungszahlungen aufgrund der haftungsrechtlichen Limitierungsmöglichkeiten weitaus geringer ausfielen, trafen diese beiden Ereignisse die Versicherungswirtschaft schwer. Denn das geschätzte weltweite Prämienaufkommen bei P&I liegt derzeit bei lediglich rund 2,2 Mrd. US$ pro Jahr.