Reine Vermögensschäden und Fazit
Reine Vermögensschäden
Der zweite Bereich des Haftungsrechts, der in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist die Haftung für reine Vermögensschäden. Dies beruht zum einen auf den veränderten Lebensumständen großer Teile der europäischen Bevölkerung: Zwar ist der Immobilienerwerb für die Alterssicherung und Kapitalanlage oft noch von zentraler Bedeutung, gleichzeitig werden aber Wertpapiere als Form der Geldanlage immer wichtiger.
Wie vergänglich solche Werte sein können, zeigten die letzten Jahre in aller Deutlichkeit. Entsprechend groß ist die Schutzbedürftigkeit der Anleger, der durch Haftungsverschärfungen Rechnung getragen werden muss.
Zum anderen kommt es durch die technischen Neuerungen der letzten Jahre immer leichter zu reinen Vermögensschäden größeren Ausmaßes, etwa bei der IT-Haftung, aber auch bei der Haftung beim Anbau genveränderter Pflanzen: In beiden Fällen fehlt es regelmäßig an der Verletzung absoluter Rechtsgüter. Die Haftung zielt daher vor allem darauf ab, Vermögensverluste, Nutzungsausfälle, Datenverluste und Absatzschwierigkeiten auszugleichen.
Durch die stärkere Bereitschaft, eigene Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ist schließlich auch noch die Anwaltshaftung und die Haftung von Wirtschaftsprüfern, Gutachtern und (gerichtlichen) Sachverständigen immer wichtiger geworden. Anders als etwa bei der Arzthaftung steht hierbei jedoch meist die Präzisierung der Sorgfaltspflichten im Vordergrund, ohne dass sich eine klare Tendenz hin zu einer Haftungsausweitung feststellen ließe.
Fazit
Die Europäisierung des Haftungsrechts steckt noch in den Anfängen. Dennoch lassen sich einige einheitliche Trends feststellen:
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kontinuierliche Ausweitung und Verschärfung
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zunehmende Überlagerung durch höherrangiges Recht
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wachsende Bedeutung von Personenschäden und reinen Vermögensschäden
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Rückzug des Sozialrechts aus dem haftungsrechtlichen Alltag, verbunden mit einer Renaissance des Deliktsrechts
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