Personenschäden und Gesundheitsbelastungen
Personenschäden
Die größten Veränderungen gab es jedoch bei der Kompensation von Personenschäden. Dies beruht zum einen darauf, dass Nichtvermögensschäden, die hiermit regelmäßig verbunden sind, lange stiefmütterlich behandelt wurden. Man denke etwa an die noch bis vor wenigen Jahren lächerlich niedrigen Schmerzensgeldbeträge in den meisten Mittelmeerstaaten, an den Schmerzensgeldausschluss bei der Gefährdungshaftung in Deutschland bis 2002 oder an die Beschränkung der Schmerzensgeldansprüche auf die Opfer von Straftaten, die das oberste Verfassungsgericht Italiens erst 2003 beseitigte.
Hier zeigt sich ein deutlicher Wandel: Das alte Argument, Nichtvermögensschäden könnten nicht durch Geld kompensiert werden, ist nahezu bedeutungslos geworden. Heute gehört es zum allgemeinen europäischen Standard, eine umfassende Geldentschädigung für die immateriellen Folgen von Körperverletzungen zu gewähren; die Höhe der zugesprochenen Beträge ist sprunghaft gestiegen.
Darüber hinaus werden zunehmend auch Angehörigen des unmittelbar Verletzten Schmerzensgeldansprüche zugebilligt, unabhängig von einer eigenen Gesundheitsbeeinträchtigung. Zum anderen wirken sich bei Personenschäden immer stärker die überproportional steigenden Arztkosten aus: Die moderne Medizin kann heute vielfach Verletzte am Leben erhalten, die noch vor wenigen Jahren mit deutlich geringeren Folgekosten gestorben wären.
Beweisrechtliche Probleme bei Gesundheitsbeeinträchtigungen
Größere haftungsrechtliche Relevanz erlangten darüber hinaus schwer feststellbare Gesundheitsbeeinträchtigungen, bei denen es an objektiven Anknüpfungspunkten für die Existenz und das Ausmaß eines Schadens fehlt: Depressionen, posttraumatischer Stress oder leichte Schleudertraumata. Die Frage, wie hier ein Schaden nachgewiesen werden soll, hat vielfach die Gerichte beschäftigt. Ein klarer Kurs der Rechtsprechung ist noch nicht erkennbar. Versuche, derartigen Klagen gesetzliche Schranken zu setzen, blieben bislang erfolglos.
Bei der Arzthaftung kommt es immer wieder zu beweisrechtlichen Problemen. Während der deutsche BGH versuchte, diese mit Beweislastumkehrungen zulasten des Krankenhausträgers zu lösen, erwägen andere Staaten wie Belgien, die Arzthaftung durch ein No-Fault-Entschädigungssystem zu ersetzen.
Daneben warfen die Möglichkeiten der modernen Medizin ethische Fragen auf: Im Hinblick auf Entschädigungsfragen, die mit dem Schlagwort "wrongful birth" verbunden sind, festigte sich europaweit die Überzeugung, dass jedenfalls die Mehrkosten, die mit der Geburt eines behinderten Kindes verbunden sind, den Eltern ersetzt werden müssen. Die haftungsrechtlichen Aspekte von Euthanasie, Screening, Reproduktionsmedizin, weißer Gentechnik und der Verteilung knapper Güter (Transplantationsorgane) sind dagegen noch weitgehend ungeklärt.
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