Versicherung von Schiffsneubauten, Umbauten und Reparaturen

Die Bauwerft trägt bis zur Übergabe an den Auftraggeber das Risiko für Schäden am Schiffsneubau, darüber hinaus für die Schäden, die durch das in Bau befindliche Schiff Dritten oder an den Werftanlagen entstehen können. Das kommt insbesondere beim Aufschwimmen, Stapellauf und bei der Probefahrt vor. Die üblichen Deckungsgrundsätze von Schiffbauver sicherungen können Sie dem Info-Kasten rechts unten entnehmen.

Schiffsumbauten und Reparaturen werden im Rahmen der Umbau- und Reparaturversicherung gedeckt. Da Schiffsumbauten in der Regel länger dauern als Reparaturen, wird das Schiff während der Bauzeit oft aus der Deckung der Kaskoversicherung genommen. Es wird dann zusammen mit der Umbauleistung, welche die Werft erbringt, unter einer Umbauversicherung versichert. Dabei gelten die gleichen Deckungsgrundsätze wie beim Neubau.

Wird das Schiff repariert, bleibt sein Eigner üblicherweise kaskoversichert. Anders die Werft: Hier wird unterschieden zwischen der Deckung von Schäden an der Reparaturleistung der Werft (Reparaturversicherung) und Schäden an dem Schiff, das die Werft zur Reparatur übernommen hat (Haftpflichtversicherung). Die Deckung beider Risiken kann für die Werft auch in einer Reparaturund Haftpflichtversicherung zusammengefasst werden.

Schiffbauversicherungen decken üblicherweise:
  • Beschädigung oder Verlust des Neubaus und seines Zubehörs - etwa nautische Ausrüstung, Inventar
  • Beschädigung oder Verlust der Werftanlagen durch Einwirkung des Neubaus oder seines Zubehörs, wobei Helgen oder Pallungshölzer oftmals von der Deckung ausgeschlossen werden
  • Kosten für die Hebung oder Beseitigung des Neubaus sowie Aufräumkosten
  • Beschädigung oder Verlust während des Aufschwimmens bzw. Stapellaufs, der Verholung zum Ausrüstungskai und dem Liegen am Ausrüstungskai
  • Beschädigung oder Verlust während der Probefahrt

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