Gefahrgut Calciumhypochlorit

Calciumhypochlorit (Ca[OCl]2) nimmt wegen seiner Gefährlichkeit bzw. der verursachten Schäden im containerisierten Seetransport eine besondere Stellung ein. Es wird vermutet, dass die Explosionen und Brände bei mindestens drei der genannten Schadenfälle durch Ca(OCl)2 verursacht wurden.

Die Chemikalie (IMDG-Code, Klasse 5.1) wird zur Herstellung von Bleichpulver, als Desinfektionsmittel für Schwimmbäder und zur Trinkwasseraufbereitung verwendet. Nach seiner jeweiligen Zusammensetzung muss Calciumhypochlorit beim Transport mit den folgenden UN-Nummern gekennzeichnet werden:

  • UN 1748 (Calciumhypochlorit trocken),
  • UN 2880 (Calciumhypochlorit hydratisiert) und
  • UN 2208 (Bleichpulver).

Ca(OCl)2 ist so gefährlich, weil es bei hohen Temperaturen mit sich selbst reagieren kann. Die Reaktionsbereitschaft steigt mit der Größe der Verpackungseinheit. Abhängig von der exakten chemischen Zusammensetzung wird die Chemikalie bei Temperaturen, wie sie in den Tropen oder im Laderaum über den beheizten Brennstofftanks, die sich im Doppelboden des Schiffs befinden, auftreten können, unter Umständen instabil.

Außerdem kann es zu heftigen Reaktionen kommen, wenn die Chemikalie mit anderen Stoffen in Berührung kommt – etwa bei unzureichender oder schadhafter Verpackung. Ca(OCl)2 mit den oben aufgeführten UN-Nummern darf deshalb nur an Deck und in ausreichender Entfernung von den Mannschaftsquartieren gestaut werden. Zudem ist es vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.