Fazit
Gefahrgut sicher zu befördern ist eine der größten Herausforderungen für die Containerschifffahrt. Damit Risiken minimiert werden, muss der Befrachter den Verfrachter immer über eine möglicherweise gefährliche Ladung informieren. Die Ladungen müssen dann entsprechend den anwendbaren Vorschriften richtig benannt, verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Die jeweiligen Stau- und Trennvorschriften in den Containern und auf den Schiffen gemäß IMDG-Code sind einzuhalten. Außerdem sind Schulungen für Mitarbeiter unerlässlich, die Container packen, Gefahrgutdokumente erstellen oder bearbeiten.
Schadenersatzforderungen des Verfrachters für Schäden, die falsch oder nicht deklarierte Gefahrgüter verursachen, decken die üblichen Gütertransportpolicen nicht. Je nach Vorschriften und Vereinbarungen können deshalb auf den Befrachter und gegebenenfalls den Hersteller oder Vertreiber — und bei entsprechendem Versicherungsschutz auf deren Haftpflichtversicherer — beträchtliche Forderungen zukommen.
Auch wenn Brände auf Containerschiffen im Vergleich zu sonstigen Schäden im Transportbereich eher selten sind — der Schaden ist zumeist immens.
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