"Made in China" – erhöhtes Haftpflicht-Risiko?
Dass sich in letzter Zeit Rückrufe von fehlerhaften Produkten aus China häufen, beschäftigt Verbraucher und Haftpflichtversicherer gleichermaßen. Es folgten für die Hersteller unter anderem Forderungen nach mehr Kontrollen und sogar Boykottaufrufe. Aber es gibt auch andere Wege.
August 2007
-
—
Hersteller rufen 1,5 Millionen Spielzeuge zurück: Möglicherweise ist die Gesundheit gefährdet durch eine Farbe, deren Bleigehalt über den zulässigen Grenzwerten liegt.
-
—
Fast 20 Millionen Spielzeugfiguren und Zubehörteile eines Herstellers werden wegen herauslösbarer Magnetteile weltweit zurückgerufen.
-
—
Eine Spielzeug-Handelskette ruft Millionen Babylätzchen zurück, weil die Produkte zu hohe Anteile von Blei aufweisen.
-
—
In den USA und europäischen Ländern wird Zahnpasta zurückgerufen, die mit dem Frostschutzmittel Diethylglykol verunreinigt ist.
Das sind nur ein paar Fälle aus dem August 2007. Die Liste ließe sich problemlos verlängern. Von 2003 bis 2006 ist die Zahl der Meldungen bei RAPEX – dem europäischen Frühwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte – um ein Vielfaches gestiegen. Spielzeuge stehen 2006 mit 24 % an der Spitze. 48 % aller Meldungen betreffen Produkte aus China. Die Volksrepublik führt in der Statistik der Rückrufe mit deutlichem Vorsprung.
Von vielen Seiten werden Forderungen nach Maßnahmen bis zum Boykott für Produkte "Made in China" laut. Sicher ist zurzeit nur, dass mehr Kontrollen und strengere Gesetze die Produkte verteuern würden. Ob die Qualität steigt, bleibt fraglich.
Beurteilung des Haftpflicht-Risikos
Haben die jüngsten Rückrufaktionen einen Einfluss auf die Versicherbarkeit bestimmter Hersteller? Gibt es sogar in Zukunft mehr Nachfrage nach bestimmten Deckungsformen? Oder steigt jetzt allgemein das Risiko für Erst- und Rückversicherer?
Der aktuelle CRC-Newsletter zeigt die risikotechnischen Einflüsse auf die Versicherungswirtschaft und stellt dar, ob sich in der Produkthaftpflicht- oder Rückrufkostenversicherung tatsächlich eine Risikoerhöhung ergibt. Dabei geht es nicht nur um gefährliche Produkte aus China, sondern auch aus anderen, vor allem asiatischen Billiglohnländern.
Grundsätzlich ist die Versicherung der Rückrufkosten immer in Verbindung mit einem intensiven und individuellen Risikomanagement zu sehen. Dabei gilt es, eine Vielzahl von Risiken aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Allein die Komplexität der Warenströme bietet viele Möglichkeiten, dass unsichere Produkte aus Asien zu den Verbrauchern gelangen. Hinzu kommen das oft andere Risikobewusstsein im Produktionsland und der weltweit herrschende Preisdruck.
Produkte aus China sind auch weiterhin versicherbar
Trotz der bekannten Risiken sind Boykottaufrufe oder ein "China-Ausschluss" durch die Versicherer nicht der richtige Weg. Jedoch müssen Risikomanagement, Underwriting und Schadenmanagement auf die Situation reagieren. Denn auch in Zukunft besteht ein überdurchschnittlich hohes Risiko für Produkthaftpflichtschäden und Rückrufe durch Produkte aus Billiglohnländern.
Risikomanagement
-
—
Ein seriöses und produktspezifisches Risikomanagement betrifft die gesamte Lieferkette und umfasst mindestens die Elemente Risikoidentifikation und -bewertung.
-
—
Die tatsächliche Exponierung lässt sich nur dann als Szenario abschätzen, wenn Schadenhäufigkeit und Schadenausmaß ermittelt werden.
-
—
Die Versicherung von Eigenrückrufen setzt einen individuellen und aktuellen Rückrufplan voraus.
-
—
Bei der erweiterten Rückrufkostendeckung (böswillige Produktkontamination bzw. Elemente des Bilanzschutzes) muss ein Krisenmanagement vorhanden sein.
Underwriting
-
—
An erster Stelle der Erst- und fakultativen Rückversicherung sollte eine intensive Risikoprüfung stehen, um Wissen über die Exponierung zu schaffen und gegebenenfalls eine Selektion durchzuführen.
-
—
Die individuellen Exponierungen der Produkte, Branche und Regressmöglichkeit in der Lieferkette sollten einen signifikanten Einfluss auf die Versicherbarkeit und die angebotene Versicherungslösung haben.
-
—
In der vertraglichen Rückversicherung sollte geprüft werden, ob hohe Exponierungen in Bezug auf Schadenfrequenz und/oder Schadenausmaß in den Verträgen enthalten sind und die Form der Beteiligung dem Risiko angemessen ist.
Schadenmanagement
-
—
Die Schadenmeldung oder entsprechende Nachweise müssen eindeutig aussagen, ob tatsächlich ein Rückruf stattgefunden hat oder ob eine Deckungszusage vor Durchführung der Maßnahme gewünscht wird.
-
—
Wichtig ist es zu klären, ob tatsächlich eine Personenschadengefahr bestand, die einen versicherten Rückruf begründet, und ob die gesamte Zuliefererkette in das Schadenmanagement einbezogen wurde, wodurch vielleicht Regressmöglichkeiten beim Schadenverursacher bestehen.
Berücksichtigt man alle genannten Punkte, sind derzeit Versicherbarkeit und Rückversicherbarkeit der Produkthaftpflicht und der Rückrufkosten durchaus gegeben.