Thomas Loster
La Bohème im Regen
Fast jede größere Veranstaltung ist heutzutage versichert - ob es sich nun um das
Endspiel in Wimbledon, "Die drei Tenöre" am Eiffelturm, ein
Open-Air-Kino oder die Olympischen Spiele handelt. Manchmal schont jedoch ein Zufall den
Versicherer vor Schadenzahlung.
Bei der Wetterdeckung geht es in der Regel darum, bei einem Ausfall sämtliche
Aufwendungen, die für Vorbereitung und Durchführung angefallen sind, zu entschädigen.
Dazu gehören auch Verlegungskosten, Einnahmeeinbußen usw. Sponsoren und Werbeeinkünfte
treiben die Versicherungssummen oft in Schwindel erregende Höhen; vor allem, wenn ein
Event hohe Fernseh-Einschaltquoten verspricht. Muss dann beispielsweise das
Wimbledon-Endspiel von Sonntag auf Montag verlegt werden, sinken die Zuschauerzahlen und
somit die Einnahmen für Werbeminuten.
Findet eine Veranstaltung im Freien statt, kommt der Wetterdeckung - neben einer
Vielzahl anderer Deckungen - eine zentrale Rolle zu. Wer sitzt schon gerne im strömenden
Regen auf einer nicht überdachten Tribüne? Eine Ausnahme bilden bestenfalls
Rockkonzerte, bei denen die Regen- und Temperaturanfälligkeit des Publikums gegen null
gehen kann (das Rockkonzert in Woodstock im Jahre 1969 lieferte einen klassischen
Beweis).
Normalerweise wird bei Regen der Beginn einer Open-Air-Veranstaltung um 30 oder
60 Minuten verschoben. Besteht danach immer noch keine Chance, die Veranstaltung im
Trockenen zu realisieren, dann wird abgebrochen.
In zahlreichen Ländern haben sich über die Jahre mehrwöchige
Open-Air-Veranstaltungen mit Weltruf etabliert, beispielsweise die Opernfestspiele in
Verona (Italien) und die "Jedermann"-Aufführungen in Salzburg
(Österreich). Großer Beliebtheit erfreuen sich seit langem die rund 25 Aufführungen auf
der Seebühne in Bregenz (Österreich) am Bodensee von Mitte Juli bis Mitte August.
In einem Turnus von zwei Jahren werden dort Opern und Musicals gespielt. Für die
Veranstaltungen besteht jeweils eine Wetterversicherung, die bei Regen den Abbruch oder
Umzug in ein nahe gelegenes Theater deckt. Da die Region im Sommer durchschnittlich 16
Niederschlagstage pro Monat aufweist, werden die Festspiele nicht selten von einem
Abendgewitter oder starkem Regen betroffen, selbst wenn der Durchführwille der
Veranstalter groß ist.
Mimi wird nass
Anfang August 2002 freuten sich mehrere tausend Festspielgäste auf einen
malerischen Sonnenuntergang und die danach stattfindende Aufführung von Puccinis La
Bohème auf der Seebühne in Bregenz. Die Wetterverhältnisse waren allerdings den ganzen
Tag über kritisch: Dicke Wolkenschwaden und kurze Schauer gefährdeten die Aufführung
lange Zeit; am späten Nachmittag beruhigte sich dann die Atmosphäre etwas.
Trotzdem setzte bereits kurz nach den ersten Takten Regen ein, der allmählich
immer stärker wurde. Die Zuschauer schützten sich mit Jacken, Plastikumhängen
und Decken, während die Schauspieler La Bohème im Regen auf der Bühne immer
nasser wurden und in größer werdenden Pfützen einfühlsam die leidvolle
Liebesgeschichte des Dichters Rodolfo und der kranken Mimi aufführten.
Der Regen verwandelte die geneigte Bühne in eine Rutschbahn, das Feuer großer
aufgestellter Fackeln flackerte im Wind und wurde vom prasselnden Regen
teilweise gelöscht. Erst gegen Ende der Aufführung ließ der Regen langsam nach.
Tosender Applaus.
Die Veranstaltung war gegen Regen versichert
Versicherer hätten angesichts der Wetterverhältnisse während der Veranstaltung
mit einem sicheren Ausfallschaden gerechnet. In diesem Fall geschah aber nichts, die
Aufführung wurde nicht abgebrochen, keine Schadenmeldung ging ein, obwohl die Police den
Abbruch voll gedeckt hätte. Warum?
Ein Zufall wollte es, dass La Bohème genau an diesem Tag für das Fernsehen
aufgezeichnet werden sollte, was mit hohem technischem Aufwand und erheblichen Kosten
verbunden ist. Die Festspiel- und Aufnahmeleitung hatte sich entschlossen, das Projekt
trotz der widrigen Umstände durchzuführen.
Der Versicherer der Festspiele wird die Fernsehaufzeichnung mit Genuss im
trockenen Wohnzimmer angesehen und sich dabei umso mehr gefreut haben, dass durch Zufall
ein sicher geglaubter versicherter Schaden verhindert wurde.