Kolding, Dänemark, 3. November 2004 — auf dem Betriebsgelände der Feuerwerksfabrik kommt es zu zahlreichen schweren Explosionen.

Das Betriebsgelände in Kolding nach der Katastrophe — vollständig verwüstet.

Sicherheitsrichtlinien und Risikobewertung

Zusammenfassend lassen sich drei Hauptursachen für die katastrophalen Auswirkungen der beiden Schadenfälle nennen:

  • Vorschriften, Gesetze und Regelungen wurden missachtet, Lagermengen überschritten.
  • Anlagen wurden in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten errichtet oder betrieben.
  • Fehler oder mangelnde Sorgfalt beim Umgang mit explosivem Material Im Fokus.

In Europa waren die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, einschlägige Richtlinien für die Handhabung von Explosivstoffen in die jeweilige Landesgesetzgebung umzusetzen. In Deutschland sind diese Regelungen im Sprengstoffgesetz festgehalten.

Liegen keine oder nur unzureichende nationale Rechtsvorschriften vor, bietet die Richtlinie NFPA 1124 — Code for Manufacture, Transportation and Storage of Fireworks and Pyrotechnic Articles der National Fire Protection Association (NFPA) Hilfestellung und ausführliche Informationen zum Umgang mit Explosivstoffen.

Wie das deutsche Sprengstoffgesetz erläutert die NFPA 1124 die Gefahren bei Herstellung, Transport und Lagerung und beschreibt unter anderem Arbeits- und Lagermethoden, Mindestabstände zwischen Produktions- und Lagerbereich sowie zwischen Betriebsgelände und umliegenden Wohngebäuden.

Aus den Forderungen der NFPA 1124 lassen sich die wichtigsten Grundsätze für Errichtung und Betrieb solcher Anlagen ableiten. Sie vollständig umzusetzen und genau einzuhalten ist wiederum ein Kriterium zur versicherungstechnischen Einschätzung des Risikos.

Trotzdem: Menschliches Fehlverhalten wie Missachtung oder Unkenntnis von Sicherheitsvorgaben bleibt weithin unwägbar — ein signifikanter Risikofaktor in einem exponierten Geschäftsfeld.

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