Brandschutzkonzepte und Schutzziele
Ein umfassendes Brandschutzkonzept berücksichtigt neben gesetzlichen und versicherungstechnischen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen weitere, vor allem betriebswirtschaftliche Aspekte. Somit lassen sich z. B. Betriebsunterbrechungsfolgeschäden und drohende Marktverluste mindern oder vermeiden. Erst dann — und gemeinsam mit definierten Schutzzielen (Personen-, Umwelt-, Sachwertschutz) — kann man risikoadäquate Brandschutzanforderungen formulieren, um ein akzeptables "Restrisiko" zu erzielen.
Erforderlich sind dazu vergleichende Schadenanalysen mit relevanten Brandszenarien und auch Höchstschadenbetrachtungen (z. B. Probable Maximum Loss).
Den Sachwertschutz gewährleistet insbesondere ein Brandschutzkonzept, das üblicherweise auch bauliche Brandschutzmaßnahmen einbezieht. Zu berücksichtigen ist aber, dass bauliche Barrieren erst das letzte Glied der vorbeugenden Maßnahmen gegen Entstehung und Ausbreitung eines Brands sind.
Denn schon vorher können wesentliche Personen-, Umwelt-, Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden (z. B. innerhalb eines Brandabschnitts) eingetreten sein. Um das Brandrisiko optimal zu verringern, muss ein Schutzkonzept daher viel früher wirksam werden. Es muss bereits bei der Vermeidung der Brandentstehung und der erfolgreichen Brandbekämpfung — möglichst früh — greifen, wie Abb.: Brandbekämpfung zeigt. Denn: Ein Vollbrand ist nach einer bestimmten Zeit nicht mehr beherrschbar.
Sprinkleranlagen — Schutz für Sachwerte und Personen
Ein probates Mittel, Brände in einem frühen Stadium zu bekämpfen, ist eine Löschanlage, etwa eine Sprinkleranlage. So haben in Deutschland nach der VdS-Sprinklerstatistik von 1971 bis 1992 Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen in 97,9 % der Fälle erfolgreich Brände gelöscht (Anteil der sprinklergeschützten Fläche in der Industrie ca. 9 %). Eine weitere Auswertung zeigt, dass bei 43 % aller Ereignisse lediglich 1 Sprinklerkopf aktiviert wurde, bei 89 % der Ereignisse reichten maximal 10 Sprinkler aus.
Wie wirksam Sprinkleranlagen sind, belegt auch eine Analyse von 70 Objekten aus der Elektroindustrie mit 3,7 Millionen m2 Fläche (ca. 300.000 Sprinkler). Ausgewertet wurden alle Schäden größer 12.500 € bei 80%igem Sprinklerschutz. Mit Sprinklerschutz traten 39 Schäden von insgesamt 2,5 Millionen € (0,85 €/m2) im 10-Jahres-Zeitraum auf, wohingegen bei nicht geschützten Risiken 41 Schäden mit 23 Millionen € (30,65 €/m2) Schadenaufwand die Folge waren. Bei der Schadenhöhe ergibt sich ein Verhältnis von geschützter zu ungeschützter Fläche von 1 : 36.
Personenschutz: Todesfolgewahrscheinlichkeit verringern
Die Beispiele verdeutlichen, dass sich Sprinkleranlagen vortrefflich zur Sachschadenverhütung und -begrenzung eignen. Doch wie steht es um den Personenschutz? Das folgende Beispiel veranschaulicht, dass sich auch die Todesfolgewahrscheinlichkeit verringert, wenn die Brandeintrittswahrscheinlichkeit reduziert wird.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Bränden liegt in Deutschland bei etwa 2,5 mal 10-3 (200.000 Brände jährlich auf 80 Millionen Einwohner). Dabei sind rund 600 Tote, 6.000 Schwer- und 60.000 Leichtverletzte zu verzeichnen. Bezieht man die Zahl der Toten auf 80 Millionen Einwohner, so ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit von 7,5 mal 10-6.
Nach DIN 18230 verringert sich die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Brände um 2 mal 10-2, wenn Löschanlagen vorhanden sind.
Sprinkleranlagen beeinflussen also nicht nur Schadenausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit von Sachschäden positiv, sondern eignen sich auch hervorragend, Personenschäden zu verhüten und Menschenleben zu retten.
Auch Abb.: Brandopfer 1970–2000 (Kanada) belegt die Wirksamkeit von Löschanlagen, um Personen zu schützen. So nahm die Zahl der Todesopfer in Kanada drastisch ab, nachdem Anfang der 70er-Jahre Sprinkler für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime und ab 1990 auch für Wohn-Neubauten Pflicht wurden.
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