Autor Dr. Guido Funke
Welche Position vertritt die Münchener Rück?
Unbestritten ist, dass der Klimawandel ein globales Problem ist, das weder einzelne Länder noch einzelne Marktteilnehmer isoliert lösen können. Die Verantwortung dafür, dass das Thema ernst genommen wird, tragen letztlich Staaten, Privatwirtschaft und Verbraucher. Der Umgang mit dem Klimawandel ist immer wieder Gegenstand der nationalen wie internationalen politischen Auseinandersetzung.
Die Fragen nach Klimaschutz wie auch nach Übernahme der Kosten des Klimawandels muss die Politik beantworten und nicht die zivile Gerichtsbarkeit über Schadenersatzprozesse. Zudem wäre es angesichts der hohen Transaktionskosten ökonomisch sehr ineffizient, die Frage nach der Verantwortung von der zivilen Gerichtsbarkeit klären zu lassen. Dagegen ist das Modell des Emissionsrechtehandels, das im Kioto-Protokoll verfolgt wird, ökonomisch sehr effizient. Es versucht, die Gesamtheit an Emissionen zu reduzieren, und nimmt in Kauf, dass einige Emittenten mit hohem Ausstoß existieren. Insofern wäre es gleichermaßen systemwidrig und kontraproduktiv, würde man Klagen gegen die größten Emittenten zulassen. Auch darf man nicht vergessen, dass das Versicherungsprinzip bei Schadenersatzansprüchen aufgrund des Klimawandels nicht funktioniert: Wenn alle mitverantwortlich sind, lässt sich kein Risikoausgleich im Kollektiv finden.
Ist es für die Münchener Rück von Belang, direkte und indirekte Schäden zu unterscheiden?
Schadenersatzsprüche, die darauf gründen, dass der Versicherungsnehmer den Klimawandel (mit) herbeigeführt und dadurch einen Schaden (mit)verursacht hat – also direkte Schäden –, sind nicht von der Versicherungswirtschaft zu tragen. Anders verhält es sich bei Schäden, die nur indirekt mit dem Klimawandel zusammenhängen – etwa durch die Verletzung von Beratungspflichten, weil Versicherungsnehmer wie Ingenieure, Architekten oder Berater die Folgen des Klimawandels nicht in Erwägung gezogen haben (vergleiche D&O). Solche Schäden beruhen nicht auf dem Klimawandel an sich, sondern darauf, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit falsch oder unzureichend berücksichtigt wird. Die Schäden sind nicht untypisch für die Haftpflichtversicherung. So wie beratende Berufe auf rechtliche oder gesellschaftliche Trends achten, müssen sie auch naturwissenschaftliche Aspekte wie den Klimawandel in Betracht ziehen.
Unsere Position lässt sich wie folgt zusammenfassen:
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Deckung, aber stärkere Einzelfallprüfung bei indirekten Schäden
Schadenersatzansprüche, denen ein konkretes Fehlverhalten des Versicherungsnehmers jenseits der Emission von Treibhausgasen zugrunde liegt, sind ein klassisches Thema der Haftpflichtversicherung. Die Münchener Rück gewährt für solche Fälle – besonders in Berufshaftpflicht und D&O – grundsätzlich Rückversicherungsschutz und löst Fälle unzureichenden Risikomanagements beim Versicherungsnehmer über die Instrumente des Underwritings. Für exponierte Risikogruppen bedarf es daher künftig einer stärkeren Einzelfallprüfung, inwieweit der Versicherungsnehmer das Thema Klimawandel berücksichtigt hat.
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Beobachtend restriktive Haltung zu direkten Schäden
Ansprüche wegen Schäden, die ein Versicherungsnehmer wegen seiner unmittelbaren Einwirkung auf das Klima verursacht hat, sind nicht von der Versicherungswirtschaft zu tragen. Die Münchener Rück geht davon aus, dass es keine erfolgreichen Klagen hierzu geben wird. Das liegt an der grundsätzlich politischen Natur solcher Verantwortlichkeitsfragen, an der mangelnden Rechtswidrigkeit und am mangelnden Kausalitätsnachweis bei einzelnen Schäden. Sollte aber absehbar werden, dass sich dieser Trend wider Erwarten ändert, wird die Münchener Rück hierfür keine Rückversicherung zur Verfügung stellen.
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