Meinung: "Keine Änderung beim Underwriting"
"Weder die Zivilgerichtsbarkeit noch das Haftungsrecht sind geeignet, um die direkten Folgen des Klimawandels zu bewältigen", so bringt Heike Trilovszky, verantwortlich für den Geschäftsbereich Corporate Underwriting, die aktuelle Diskussion auf den Punkt.
In den USA gibt es immer mehr Schadenersatzklagen, die auf die Klimaerwärmung zurückzuführen sind – die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Warum bezieht die Münchener Rück gerade jetzt Position zu "climate litigation"?
Heike Trilovszky: Das Thema rückt vor allem in den USA immer mehr ins
öffentliche Bewusstsein, aber es wird zu emotional diskutiert. Als global agierender Rückversicherer gehört es zu unseren Aufgaben, nüchtern die Sachfragen zu beantworten. Auch unsere Kunden wollen wissen, wie wir die Problematik beurteilen. Schließlich sind der Klimawandel und seine Folgen ein strategisches Thema der Münchener Rück, deshalb setzen wir uns mit allen seinen Aspekten auseinander.
Die Münchener Rück gehörte zu den Ersten, die vor den Folgen des Klimawandels gewarnt haben. Begrüßen Sie es nicht, wenn jene, die den Klimawandel zumindest mitverursacht haben, dafür haftbar gemacht werden?
Trilovszky: Zu begrüßen ist, dass die Politik den Klimawandel jetzt ernst nimmt und international mittlerweile ein breiter Konsens herrscht, dass die Erderwärmung eingedämmt werden muss. Aber das Zivilrecht ist nicht die richtige Instanz, um das Problem zu lösen. Dafür braucht es eine politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung.
Wie könnte diese aussehen?
Trilovszky: Das müssen die Gesellschaft und ihre politischen Repräsentanten, vor allem also die Gesetzgeber, entscheiden. Das Haftungsrecht ist dafür unserer Meinung nach ungeeignet – übrigens in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage in den USA.
Besteht für die Münchener Rück im Hinblick auf ihre Underwritingpraxis Handlungsbedarf, etwa durch neue Ausschlüsse?
Trilovszky: Auf absehbare Zeit – nein. Die Versicherung der indirekten Folgen des Klimawandels ist unser Alltagsgeschäft, etwa wenn jemand zu Schaden kommt, weil Informationspflichten verletzt werden, oder jemand bei seiner Berufsausübung Sorgfaltspflichten missachtet. Das ist versicherbar und wird es auch bleiben. Hier prüfen wir allenfalls, ob in bestimmten Sparten die "climate litigation" ins Pricing einfließen muss. Die direkten Folgen des Klimawandels kann man dagegen unserer Ansicht nach nicht über das Haftungsrecht lösen. Deshalb reicht unsere derzeitige Underwritingpraxis aus. Sollten sich Rechtsprechung oder Gesetzgebung grundlegend ändern, wären vielleicht Änderungen erforderlich: Denn ein unkalkulierbares Risiko ist nicht versicherbar.
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