Versicherbarkeit von Schäden an der Anlage
Die grünen Felder zeigen die Standarddeckungen, die auf dem Markt verfügbar sind.
Bei den hellorange gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Gefahren, die nach Einzelfallprüfung gedeckt werden können. Diese Deckungen erfordern entweder eine besondere Kumulkontrolle oder eine genaue Analyse des einzelnen Risikos. Kernkraftrisiken und Terrorgefahren werden zum Beispiel von speziellen Versicherungspools versichert.
Für die dunkelorange gekennzeichneten Gefahren ist gegenwärtig Versicherungsschutz nicht möglich, da die erforderliche Erfahrung mit diesen Anlagen fehlt. Zum Beispiel sind innere Schäden bei Erneuerbare-Energie-Anlagen derzeit noch nicht versicherbar. Haben sich die Anlagen ausreichend bewährt, dann lassen sich diese Gefahren ebenfalls versichern.
Die roten Felder weisen Gefahren aus, die generell ausgeschlossen sind: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bzw. seiner Repräsentanten selbst (nicht eines Angestellten oder Arbeiters), Krieg, Kernenergie und normale Abnutzung.