Schadenursache und Deckung

Als Ursache für den unkontrollierten Gasausbruch kam eine Kombination verschiedener Faktoren infrage: hohe Spülverluste sowie eine zu geringe Reserve an Spülflüssigkeit und Wasser. Darüber hinaus wurden die Sicherheitsvorschriften nicht fachgerecht angewendet, als man versuchte, die Verluste zu beheben. So wurde das Bohrloch in der Gefahrensituation "kritische Spülverluste" nicht mit dem Preventer verschlossen und das Bohrgestänge herausgezogen.

Die Folge: Das Gas trat unkontrolliert mit großem Volumenstrom unter hohem Druck aus und entzündete sich – vermutlich an einer elektrischen Anlage. Explosion und Brand waren letztlich auf Handlungsfehler zurückzuführen, da Arbeitsanweisungen während der Bohrung nicht beachtet wurden.

Die Police deckte die Schäden an Gebäuden und Bohranlagen sowie den Verlust des gespeicherten Erdgases als Umlaufvermögen. Die Betriebsunterbrechung war nicht versichert. Eine Haftung bestand für alle Schäden, auch für die, die infolge grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter des Versicherungsnehmers oder einer im Versicherungsvertrag genannten Partei entstanden, sodass auch der Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften gedeckt war.

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