Richtlinien zum Risikomanagement von Tunnelprojekten
Die Richtlinien knüpfen an den "Joint Code of Practice for Risk Management of Tunnel Works in the UK" an. Diesen stellten die britische Versicherungswirtschaft und die Tunnelbauindustrie bereits am 24. September 2003 in London als Gemeinschaftsprodukt vor. Der Code, der zunächst nur für den britischen Markt konzipiert war, wurde danach von Mitgliedern der International Tunnelling Insurance Group (ITIG) für den weltweiten Tunnelbaumarkt weiterentwickelt und der Fachwelt im April 2006 auf der jährlichen Konferenz der International Tunnelling Association (ITA) präsentiert.
Die Münchener Rück hat die internationale Version ins Deutsche übersetzt und als "Richtlinien zum Risikomanagement von Tunnelprojekten" in die deutschsprachigen Märkte eingeführt. Die spanische und chinesische Version sind mittlerweile ebenso vorhanden, die französische ist in Bearbeitung.
Inhalt und Ziele der Richtlinien
Ziel ist es, professionelle Risikomanagementmaßnahmen einzuführen und anzuwenden, um so Ausmaß und Eintrittshäufigkeit von Schäden im Tunnelbau zu minimieren. Die Richtlinien beschreiben Verfahren, wie Risiken erkannt und den am Projekt beteiligten Parteien und den Projektversicherern zugewiesen werden können. Ebenso wird erläutert, wie Risikobewertungen und -verzeichnisse das Management und die Überwachung von Risiken erleichtern. Die Richtlinien werden in den verschiedenen Phasen von Tunnelprojekten angewandt: bei Projektentwicklung, Planung, Ausschreibung und Ausführung.
Praktische Anwendung
In Großbritannien setzt man den "Joint Code of Practice" mittlerweile bei allen Tunnelprojekten ein. Vorläufer der internationalen Version wurden bereits bei Projekten in Hongkong (Kowloon Canton Railway), Singapur (Circle Line) und der Türkei (Marmaray Tunnel) implementiert. Für Großprojekte, die auf den internationalen Rückversicherungsmärkten auf Einzelrisikobasis platziert werden, ist die Anwendung mittlerweile Standardbedingung. Das gilt auch für Vorhaben, bei denen der Tunnelbau nur ein Teil der Baumaßnahmen ist, z. B. bei Wasserkraftwerken.
Seit die Richtlinien für die jeweiligen Projekte eingeführt wurden, gab es bei diesen keinen Großschaden. Versicherer beobachten während regelmäßiger Baustellenbesuche, dass die Beteiligten das Risikomanagement professionell umsetzen: Die Anforderungen der Richtlinien werden weitestgehend erfüllt. Allerdings ist es noch zu früh, um zu bestätigen, dass sich die Risikosituation im Tunnelbau generell verbessert hat, und dies den Richtlinien zuzuschreiben.
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