Bauleistungsversicherung
Eine spezielle Versicherung für Bauwerke, die "Contractors‘ All Risks Insurance", ist erstmals 1929 für den Bau der Lambeth-Brücke über die Themse in London nachgewiesen. In Deutschland wurde diese Versicherung 1934 als Bauleistungsversicherung eingeführt, als die Möglichkeiten zur Reservebildung für offene Schäden zum Nachteil der Bauunternehmen stark eingeengt wurden.
Die Versicherungsbedingungen wurden aus der Montageversicherung abgeleitet, mit der man zehn Jahre lang Erfahrungen gesammelt hatte. Zunehmend wird heute die Bauleistungsversicherung um eine entsprechende Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert, die Vermögensverluste des Bauherrn durch sachschadenbedingte Verzögerung der Fertigstellung ersetzt.
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