Fazit

Das aktive Schadenmanagement von Erst- und Rückversicherer in enger Kooperation mit der Straßenbehörde ermöglichte, den Schaden effizient zu regulieren und die Schadenaufwendungen deutlich zu mindern. Besonders hervorzuheben sind die unterschiedlichen Dimensionen des Großschadens. Es galt nicht nur, bauingenieurtechnisch zu beraten und den materiellen Schaden versicherungstechnisch kompetent zu regulieren, sondern auch die Tragik des Unfalls zu berücksichtigen.

Der Unfallverursacher wurde am 15. September 2005 wegen fahrlässiger Tötung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde im Februar 2006 rechtskräftig. Alle Beteiligten mussten ein professionelles Krisenmanagement leisten, denn das öffentliche Interesse in Deutschland war sehr hoch.

Sichergestellt wurde zudem, dass eine wichtige innerdeutsche Ost-West-Verkehrsverbindung nicht für längere Zeit unterbrochen war, dass man rechtzeitig die kontaminierte Erde an der Unglücksstelle abtrug und dadurch eine Trinkwasserbeeinträchtigung sowie einen BU-Schaden verhinderte.

Dieser Schaden verdeutlicht nicht nur für den deutschen Markt, dass die Illimitée kein theoretisches Risiko für die Versicherungswirtschaft ist. Im Einzelfall können nämlich Exponierungen zum Tragen kommen, die es rechtfertigen, Haftungslimite in der Kraftfahrzeughaftpflicht einzuführen.

Anmerkung der Redaktion

Der Schadenspiegel bedankt sich beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen, für die inhaltliche Unterstützung.

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