Rechtliche Aspekte: Haftung und Deckung

Um den Schaden effizient zu regulieren, mussten neben der vollständigen Schadenaufnahme und der bautechnischen Beratung zeitgleich die Haftungs- und Deckungsfragen geklärt werden.

Pkw: Nach deutschem Recht kam nach einem Verkehrsunfall für Geschädigte insbesondere § 7 StVG und § 823 (1) BGB1 als Anspruchsgrundlage in Betracht. Es gab keinen Zweifel, die Haftung des Fahrers/Halters des Pkw war gegeben. Anspruchsteller: unter anderem Hinterbliebene des Lkw-Fahrers, der Eigentümer des Lkw, die Straßenbehörde, die Bezirksregierung, das THW, der Getränkehersteller und Anwohner.

Doch der Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Kfz war gegenüber dem mitversicherten Fahrer – dem Bruder des Halters (Versicherungsnehmer) – von der Leistung frei. Der Grund: Rauschmittelgenuss und nachfolgende Unfallflucht nach § 2 b (1e) und § 7 (V.1) AKB2. Die Einwendung der Leistungsfreiheit wirkte aber nicht gegenüber Dritten gemäß § 3 (4) PflVG3.

Im Innenverhältnis blieb es demnach bei der Leistungsfreiheit. Der Haftpflichtversicherer könnte allerdings beim unfallverursachenden Fahrer Regress nehmen. Dieser ist aber auf 5.000 € beschränkt.

Lkw: Auch eine mögliche Haftung des Fahrers/Halters des Lkw nach § 7 StVG und § 823 (1) BGB musste geprüft werden. Bestand ein eindeutiges Verschulden des Kfz- Fahrers oder musste auch die Betriebsgefahr des Lkw berücksichtigt werden?

Reparaturarbeiten: Neuland für Straßenbauer

Von März bis August 2006 – während der relativ verkehrsarmen Sommerferien – wurde die Wiehltalbrücke schließlich repariert (Abb. 1). Ein 20 x 31 m großes Brückensegment musste durch eine neue Stahlkonstruktion ersetzt werden – in dieser Größe ein schwieriges Unterfangen.

Seit dem 7. Oktober 2004 war die Brücke zwar wieder für den Verkehr freigegeben – aber nur eingeschränkt. Den beschädigten Abschnitt hatte man bereits wenige Wochen nach dem Unfall eingerüstet und die Tragfähigkeit durch 27 Stahlstreben gesichert. Befahren werden konnten aber nur zwei Fahrstreifen in Richtung Köln und nur einer in Richtung Olpe. Zudem bestand eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h.

Im Mai 2005 konkretisierten die Gutachten und Berechnungen die Reparaturlösung: Die Aufträge konnten ab Januar 2006 vergeben werden. Die Kosten für die Brückenarbeiten schätzte man auf mehrere Millionen Euro (Austausch des Autobahnteilstücks und Warmrichtarbeiten). Nach den Richtarbeiten an den übrigen beschädigten Brückenteilen – die Autobahn war zudem seit dem 28. Juni gesperrt – wurde am 13. Juli das neue Segment eingesetzt. Zwei Hilfsstützen sorgten dafür, dass die unterbrochene Brücke nicht zusammenstürzte. Das war notwendig, da auf einer Balkenbrücke eine besondere Druck- und Zugspannung liegt. Mit vier Stahlseilen zog man dann das Ersatzteil etappenweise in die Höhe und richtete es aus, um es passgenau einzufügen.

Das 160 t schwere Brückenteil auf Stelzen konnte innerhalb weniger Stunden eingebaut und verschweißt werden. Allerdings dauerte es noch einige Wochen, bis die Brücke für den Verkehr freigegeben werden konnte. Schlosser mussten das Segment erst mit der übrigen Brücke kraftschlüssig verbinden. Die anschließenden Prüfungen der Schweißnähte bestätigten, dass sie nachhaltig repariert war.

Das Verfahren, ein Segment herauszutrennen und durch ein neues zu ersetzen, ist zwar aus dem Schiffbau bekannt, um Schiffe zu vergrößern – im Brückenbau setzte man es in Deutschland bislang noch nicht ein. Allein dieser Reparaturschritt sollte rund 50 % der Brückenreparaturkosten ausmachen.

Zeitgleich mit den Reparaturarbeiten sanierte man die Brücke; Fahrbahnbelag, Korrosionsschutz usw. wurden erneuert. Am 22. August 2006 konnte die Vollsperrung aufgehoben und die Wiehltalbrücke für den Verkehr freigegeben werden.

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