Schwierige Schadenbearbeitung beginnt
Ein großer Betriebsunterbrechungsschaden und Extrakosten waren zu befürchten. Denn der Hochofen würde nach ersten Schätzungen länger ausfallen – er war nicht mehr provisorisch zu reparieren. Darüber hinaus begannen zu diesem Zeitpunkt weltweit die Rohstoffpreise zu steigen.
Frühzeit war klar, warum der 25-Hz-Generator versagt hatte. Vibrationen des Bodens, vermutlich verursacht durch den Generator selbst, aktivierten einen Notausschalter. Eingebaut hatte ihn ein Stahlwerksangestellter – ein Regress war deshalb nicht erfolgversprechend.
Um aber schnell den Produktionsausfall zu mindern, beschlossen die beteiligten Parteien, einen der seit zwei Jahren stillliegenden Hochöfen zu reaktivieren. Mit einer Investition von rund 7 Millionen US$ wäre er in einem knappen Monat produktionsbereit gewesen. Doch während der Arbeiten für die Reaktivierung wurde das Stahlwerk unter Gläubigerschutz gestellt.
Alle Reparaturen waren von nun an vor Gericht genehmigungspflichtig, was die Reaktivierungsarbeiten wie auch die vorbereitenden Arbeiten zur Begutachtung des noch heißen beschädigten Hochofens verzögerte. Und dann wurde das Stahlwerk verkauft – vier Monate nach dem ersten Schaden. Die Vertragspartner wechselten und mussten in die schon weit fortgeschrittene Schadenbearbeitung eingewiesen werden.
Neue Schäden werden gemeldet
Die Versicherer erhielten Meldung von neuen Schäden an den Ausmauerungen der Gichtgasvorwärmer. Die Experten stellten jedoch fest, dass sie nicht dem Schaden, den der Stromausfall verursacht hatte, zugeordnet werden konnten, sondern schon früher durch den normalen Betrieb verursacht worden waren. Weitere, ebenfalls neu entdeckte Schäden an den Keramikbrennern wurden jedoch auf diesen Schaden angerechnet.
Finanzielle Probleme treten auf
Eine Bank hielt einen Teil eines Schadeneinschusses der Versicherer zurück. Sie rechtfertigte dies damit, dass die Gelder nicht in den von ihr finanzierten Hochofen flossen, sondern in den vorher stillliegenden. Da die Mittel fehlten, konnte der Versicherungsnehmer keine Rohstoffe einkaufen – neue Verzögerungen entstanden.
Die Schadenbewertung ist nicht einheitlich
Der Hochofen war inzwischen ausreichend abgekühlt, die Arbeitsplattformen waren installiert und das erstarrte Roheisen war herausgeschnitten. Die Besichtigung des Ofens gemeinsam mit einer Ingenieurfirma, die der Versicherungsnehmer beauftragt hatte, dauerte fünf Wochen. Regelmäßige Besprechungen der Vertragsparteien sollten eine möglichst einheitliche Schadenaufnahme garantieren. Dennoch vergingen weitere drei Monate, bis detaillierte Sachschadenschätzungen vorlagen. Zu einer einheitlichen Bewertung konnte man sich allerdings nicht durchringen – waren doch die Ansichten über die Vorschädigungen des Hochofens zu unterschiedlich.
Der reaktivierte Hochofen arbeitet nicht zufriedenstellend
Die Kapazität des reaktivierten Ofens erreichte nicht die des beschädigten. Er verbrauchte mehr Koks und der Versicherungsnehmer reklamierte Lieferschwierigkeiten. Qualität und Quantität des Roheisens waren nicht ausreichend und die weltweite Nachfrage war hoch. Die geplante Roheisenproduktion wurde verfehlt.
Der Wiederaufbau wird diskutiert
Die Ingenieurfirma, die der Versicherer mit dem Wiederaufbau des Hochofens beauftragt hatte, berechnete, dass der beschädigte Hochofen in sieben Monaten nach Schadeneintritt hätte repariert werden können und einen weiteren Monat später die volle Kapazität erreichbar gewesen wäre. Diskussionen setzten ein, inwieweit es eine Bereicherung für den Versicherungsnehmer bedeutete, den beschädigten Hochofen wiederaufzubauen: Da er nach der Reparatur des beschädigten Ofens ja zwei aktive Hochöfen besäße, wäre dies doch eine deutliche Verbesserung seiner Situation.
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