Gentech-Information

Ausgewählte versicherungsrelevante Beiträge rund um das Thema Gentechnologie.

Jahr

Suchbegriff(e)

1. Quartal 2004

Europäisches Parlament fordert einheitlichen Haftungstatbestand im Zusammenhang mit genetisch veränderten Organismen

Am 18. Dezember 2003 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Koexistenz von gentechnisch veränderten und konventionellen sowie ökologischen Kulturpflanzen. Eine Entschließung ist ein vom Europäischen Parlament angenommener Text, in dem es sich entweder zu einem Gesetzestext äußert - dann spricht man von einer "legislativen Entschließung" - oder zu einem Thema, mit dem es sich aus eigenem Antrieb befasst hat. Eine solche "nichtlegislative Entschließung" zielt darauf ab, die Politik der Europäischen Union in einem bestimmten Bereich zu beeinflussen. Entschließungen sind unverbindlich und am ehesten mit einer Anfrage des Bundestags an die Bundesregierung vergleichbar.

In der Entschließung

  • fordert das Parlament die Kommission auf, einen Vorschlag zur gemeinschaftsweiten zivilrechtlichen Haftung und Versicherung von möglichen finanziellen Schäden im Zusammenhang mit der Koexistenz vorzulegen (Ziffer 7);
  • fordert das Parlament die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, funktionsfähige und justiziable haftungsrechtliche Bestimmungen für eine adäquate Deckungsvorsorge des Antragstellers zum Bestandteil des Zulassungsverfahrens eines Inverkehrbringens von GVO zu machen, um Forderungen von Betroffenen im Schadenfall ausreichend und schnell bedienen zu können (Ziffer 8);
  • fordert das Parlament die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, die Genehmigung für die Freisetzung jeder weiteren gentechnisch veränderten Pflanzenart so lange auszusetzen, bis verbindliche Regelungen für die Koexistenz in Verbindung mit einem Haftungssystem auf der Grundlage des Verursacherprinzips angenommen und umgesetzt wurden (Ziffer 9).

Damit möchte das Europäische Parlament europaweit einen einheitlichen Haftungstatbestand in Verbindung mit entsprechenden Deckungsvorsorgeregelungen durchsetzen. Es schlägt sogar die Verlängerung des Moratoriums vor, d. h., gentechnisch veränderte Pflanzen so lange nicht zuzulassen, bis Haftung und Deckung verbindlich geregelt sind.

Das steht im Gegensatz zu den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Koexistenz vom 23. Juli 2003 in denen etwaige Haftungs- und Versicherungsregelungen ausdrücklich dem Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten zugeordnet wurden. Bei der Koexistenz geht es um den parallelen Anbau gentechnisch veränderter und konventionell gezüchteter sowie unter ökologischen Bedingungen angebauter Nutzpflanzen.

Den Mitgliedsstaaten bleibt frei gestellt, ob sie es für sinnvoll halten, bestehende Versicherungsregelungen anzupassen, oder neue Regelungen in diesem Bereich einführen wollen.

Anfang der 90er-Jahre wurden die ersten Freisetzungs- und Systemrichtlinien im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen verabschiedet seitdem hat das Europäische Parlament immer wieder Vorstöße in Richtung einer europaweit einheitlicher Haftungsregelung unternommen und konnte sich bisher nie durchsetzen.

Dieses Mal geht man aufgrund der schlechten öffentlichen Akzeptanz der Grünen Gentechnik in den meisten EU-Ländern jedoch - zumindest - von einer politischen Einflussnahme des Europäischen Parlaments auf die Mitgliedsstaaten aus.