Gentech-Information

Ausgewählte versicherungsrelevante Beiträge rund um das Thema Gentechnologie.

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1. Quartal 2004

Neue EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Nahrungs- und Futtermittel sowie zu deren Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung seit 7. November 2003 in Kraft

Die folgenden beiden Verordnungen wurden am 18. Oktober 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union (L268) veröffentlicht und sind seit 7. November 2003 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten in Kraft:

  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 22. September 2003) über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
  • TD>Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 22. September 2003) über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Erstere wird künftig die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln bestimmen. Das war früher in der so genannten Novel-Food-Verordnung geregelt, die durch die neue Verordnung abgelöst wird. Erstmals müssen auch Futtermittel entsprechend gekennzeichnet werden, sollte der Anteil an genetisch veränderten Bestandteilen über 0,9 % pro Zutat hinausgehen. Für Saatgut gibt es noch keine verbindlich festgelegten Schwellenwerte.

Die EU-Kommission schlägt jedoch vor, gestaffelte Schwellenwerte für die unbeabsichtigte Beimischung von gentechnisch verändertem Saatgut in herkömmlichem oder ökologischem Saatgut festzulegen. Geplant sind Grenzwerte von 0,3 % für Raps, 0,5 % für Zuckerrüben, Mais und Kartoffeln sowie 0,7 % für Sojabohnen. Unterhalb dieser Werte müsste eine Beimischung nicht gekennzeichnet werden.

Die neue Kennzeichnungsregelung wird auch auf alle Lebensmittel und Zutaten ausgeweitet, die aus und mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, unabhängig davon, ob die gentechnische Veränderung im Lebens- bzw. Futtermittel nachweisbar ist oder nicht. Damit wird der Herstellungsprozess gekennzeichnet. Es ist eine Dokumentation entlang der gesamten Produktions- und Vertriebskette erforderlich.

Mit den neuen Verordnungen werden die Sicherheitsanforderungen an gentechnisch veränderte Produkte verschärft. Einerseits geht damit eine transparentere Information der Öffentlichkeit einher, andererseits werden Zulassungs- und Risikobeurteilungsverfahren strikter.

Nach Ende des 5-jährigen Moratoriums sollen laut EU-Kommission Anfang 2004 wieder Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen sowie Nahrungsmittel erteilt werden. Einige dieser Anträge werden noch nach der Novel-Food-Verordnung beschieden werden; der weitaus größere Rest von Anträgen, die bereits vor dem Moratorium eingereicht sowie neu eingebracht wurden, wird nach der neuen Freisetzungsrichtlinie begutachtet und - nach erfolgter Risikobeurteilung - gemäß der neuen Verordnung (EG) 1829/2003 genehmigt werden.