23. Oktober 2003
Pressemitteilung
Allianz und Münchener Rück beenden Rahmenvertrag / Geschäftliche Beziehungen unberührt
Allianz AG und Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft haben vereinbart, den zwischen ihnen bestehenden Rahmenvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zum 31. Dezember 2003 aufzuheben. Zahlreiche dort geregelte Fragen sind durch Entscheidungen und Maßnahmen der letzten Jahre bereits erledigt oder überholt. In der Rückversicherung werden beide Häuser die guten Beziehungen fortführen.
Michael Diekmann, Vorstandsvorsitzender der Allianz: "Nachdem sowohl Allianz als auch Münchener Rück im gegenseitigen Einverständnis ihre Beteiligungen bereits unter 15 Prozent reduziert haben, ist es ein konsequenter Schritt, den Rahmenvertrag aufzulösen. Die Münchener Rück ist und bleibt für uns ein bedeutender und verlässlicher Geschäftspartner in der Rückversicherung."
Dr. Hans-Jürgen Schinzler, Vorstandsvorsitzender der Münchener Rück: "Seit über zehn Jahren haben beide Häuser ihr Verhältnis zueinander in mehreren strategischen Schritten neu justiert, teilweise im Vorgriff auf Veränderungen am Kapitalmarkt sowie im Aufsichts- und Gesellschaftsrecht. Unabhängig von der Vertragsaufhebung werden wir in Rückversicherung und Retrozession weiterhin eng zusammenarbeiten."
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München, den 23. Oktober 2003
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
gez. Heyd gez. Küppers
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(i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der Münchener-Rück-Gruppe,
(ii) Zinssatz-schwankungen, Börsenkursschwankungen sowie Schwankungen der Immoblienmärkte,
(iii) weitere Wertberichtigungen auf Kapitalanlagen;
(iv) Häufigkeit und Schwere des Schadenseintrittes bei versicherten Ereignissen;
(v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten sowie -entwicklungen;
(vi) Währungsschwankungen, insbesondere im Hinblick auf den Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar;
(vii) die Zyklizität des Rück- und Erstversicherungsmarktes;
(viii) Entwicklung der Wettbewerbssituation auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene; und
(ix) änderungen von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften, insbesondere in den USA und der Europäischen Union. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
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