Aktienrückkauf 2007/2008
Der Vorstand der Münchener Rück hat von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. April 2007 zum Erwerb eigener Aktien wie folgt Gebrauch gemacht:
| 1. |
Am 4. Mai 2007 hat der Vorstand der Münchener Rück beschlossen, bis zu 22 Mio. Aktien der Münchener Rück zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 2 Mrd. € bis zum 17. April 2008 über die Börse zu erwerben.
Bis Ende Januar 2008 wurden ca. 14,7 Mio. Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von 132,03 € gekauft. Dies entspricht einem Erwerbspreis von knapp 2 Mrd. €. 366.666 Aktien wurden unter dem Einsatz von Derivaten (Put-Optionen) erworben. |
| 2. |
Am 29. Januar 2008 hat der Vorstand der Münchener Rück beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. April 2007 weiter Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 30. Januar 2008 bis spätestens zum 25. Oktober 2008 bis zu 4 Mio. Aktien der Münchener Rück zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 250 Mio. € über die Börse zu erwerben. |
Der Rückkauf dient dem Zweck, die Aktien nach dem Erwerb zur Optimierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft einzuziehen.
Der Rückkauf wird unter Führung eines oder mehrerer Kreditinstitute durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück treffen. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003. Das Rückkaufprogramm kann jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren wir regelmäßig auf dieser Website.