24. Juli 1998

Bezugsangebot

Wertpapier-Kenn-Nr. 843 000/02

Aufgrund der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Dezember 1995 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Erhöhung des Grundkapitals von DM 834.598.400 um DM 35.000.000 auf DM 869.598.400 durch Ausgabe von Stück 3.500.000 Namensaktien im Nennbetrag von je DM 10 mit DM 5 Einzahlung und mit DM 5 Dividendenberechtigung beschlossen. Die neuen Aktien sind vinkulierte Namensaktien im Sinne des § 4 der Satzung der Gesellschaft und sind ab 1. Juli 1998 dividendenberechtigt. Sie werden von einem Bankenkonsortium unter Führung der Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, den Aktionären im Verhältnis 25:1 der Einzahlungsbeträge zum Bezug angeboten. Der zum Bezug nicht benötigte Spitzenbetrag wird nach Weisung des Vorstands verwertet.

Zugleich hat der Vorstand aufgrund der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Dezember 1993 erteilten Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den neuen Namensaktien je einen Inhaberoptionsschein beizufügen. Die Inhaber der Optionsscheine sind nach Maßgabe der festgelegten Optionsbedingungen berechtigt, weitere mit DM 5 eingezahlte und mit DM 5 dividendenberechtigte Namensaktien im Nennbetrag von je DM 10 der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft zu erwerben.

Die neuen Namensaktien mit beigefügten Optionsscheinen werden mit einem Aufgeld von DM 595 ausgegeben; der Bezugspreis für eine neue Namensaktie nebst beigefügtem Optionsschein beträgt somit DM 600 (DM 5 Einzahlung und DM 595 Aufgeld).

Die Optionsbedingungen bestimmen im wesentlichen:

Optionspreis:

DM 635 je Namensaktie zu DM 10. Nach der für Ende 1998/Anfang 1999 vorgesehenen Volleinzahlung der derzeit teileingezahlten Namensaktien der Gesellschaft erhöht sich der Optionspreis auf DM 640

Optionsrecht:

Je vier Optionsscheine berechtigen vor Volleinzahlung der teileingezahlten Namensaktien zum Bezug einer mit DM 5 eingezahlten Namensaktie im Nennbetrag von DM 10. Nach Volleinzahlung der Namensaktien, anschließendem Aktiensplit 1:2 und Umwandlung der Münchener-Rück-Aktien in Stückaktien wird sich das Optionsrecht auf zwei volleingezahlte auf den Namen lautende Stückaktien richten.

Optionsfrist:

Das Optionsrecht kann vom 1. September 1998 bis zum 3. Juni 2002 ausgeübt werden mit Ausnahme bestimmter, in § 2 Ziff.1 der Optionsbedingungen näher genannter Zeiträume. Die Optionsfrist verlängert sich nach § 2 Ziff. 2 der Optionsbedingungen ohne weiteres um jeweils ein Jahr, höchstens jedoch um zwei Jahre, falls der Kurs für die einem Nennbetrag von DM 10 entsprechende Anzahl von Namensaktien am Ende der Optionsfrist unter dem geltenden Optionspreis liegt.

Verwässerungsschutz:

Der Optionspreis wird unter den in § 7 der Optionsbedingungen (Verwässerungsschutzklausel) genannten Voraussetzungen ermäßigt, wenn die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft innerhalb der Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Namensaktionäre entweder ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht, Wandel- oder Optionsrechte begründet oder andere in § 7 der Optionsbedingungen bezeichnete Kapitalmaßnahmen durchführt. Eine Ermäßigung des Optionspreises entfällt, wenn den Inhabern der Optionsrechte ein Bezugsrecht eingeräumt wird.

Trennung der Optionsscheine:

Die Optionsscheine werden durch die Depotbanken nach Ablauf der Bezugsfrist von den neuen Aktien abgetrennt; sie können danach unabhängig übertragen werden.

Bedingtes Kapital:

Zur Sicherung des Optionsrechts besteht ein bedingtes Kapital von DM 8.750.000.

Nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in das Handelsregister eingetragen worden ist, bitten wir unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien nebst beigefügten Optionsscheinen bei einer der nachstehend aufgeführten Banken auszuüben:

Dresdner Bank AG
Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG
Bayerische Vereinsbank AG
BHF-BANK AG
Commerzbank AG
Deutsche Bank AG
Goldman, Sachs & Co. oHG
B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA
J. P. Morgan GmbH
Morgan Stanley Bank AG
Warburg Dillon Read AG

Als Bezugsrechtsnachweis dient der Gewinnanteilschein Nr. 12 der alten Aktien. Gegen Einreichung dieses Gewinnanteilscheins kann entsprechend dem Bezugsverhältnis 25:1 auf je 25 Aktien (Inhaberaktien im Nennbetrag von DM 5 und/oder Namensaktien im Nennbetrag von DM 10 mit DM 5 Einzahlung) eine neue Namensaktie im Nennbetrag von DM 10 mit DM 5 Einzahlung nebst beigefügtem Optionsschein zum Preis von DM 600 bezogen werden. Die neuen Namensaktien sowie die Inhaberoptionsscheine werden den Aktionären aufgrund von bei der Deutschen Börse Clearing AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalurkunden im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt. Wünschen auf Auslieferung von neuen Namensaktien kann frühestens nach der für Ende 1998/Anfang 1999 geplanten Volleinzahlung der teileingezahlten Namensaktien entsprochen werden. Der Ausdruck von Einzeloptionsscheinen ist für die gesamte Laufzeit der Optionen ausgeschlossen.

Der Bezugsrechtshandel mit amtlicher Notierung an den Wertpapierbörsen zu München und Frankfurt am Main findet in der Zeit

vom 29. Juli bis 7. August 1998 einschließlich

statt, die Bezugsrechte können zur Vermeidung des Ausschlusses auch danach noch bis zum 11. August 1998 einschließlich bei den genannten Banken während der üblichen Schalterstunden ausgeübt werden. Die Bezugsstellen sind bereit, den börsenmäßigen An- und Verkauf von Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.

Der Bezugspreis von DM 600 für eine neue Namensaktie nebst beigefügtem Optionsschein ist bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, zu zahlen. Die Anmeldung des Bezugs bei unserer Gesellschaft mit den nach § 67 Abs.1 AktG erforderlichen Angaben (Name, Anschrift und Beruf des Aktionärs) erfolgt durch die Depotbanken über die Deutsche Börse Clearing AG.

Für die Namensaktien gilt nach § 67 Abs. 2 AktG im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienbuch eingetragen ist. Eigentümer von Namensaktien, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen wollen, müssen daher im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sein oder, soweit dies noch nicht der Fall ist, gleichzeitig mit der Anmeldung zum Bezug die Umschreibung der alten Aktien auf ihren Namen und die entsprechende Eintragung im Aktienbuch beantragen. Die Übertragung von Namensaktien sowie ein Bezug neuer Aktien aufgrund von erworbenen Bezugsrechten bedürfen gemäß § 4 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.

Für den Bezug wird die bankübliche Provision berechnet, es sei denn, daß das Bezugsrecht unter Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr.12 während der üblichen Schalterstunden an den Schaltern einer Bezugsstelle ausgeübt wird und ein Schriftwechsel damit nicht verbunden ist.

Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung 1998, die Optionsscheine und die Aktien des bedingten Kapitals sind zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung an den Wertpapierbörsen zu München und Frankfurt am Main zugelassen. Es ist vorgesehen, den Handel und die amtliche Notierung für die neuen Aktien und für die Optionsscheine ab dem 17. August 1998 aufzunehmen.

Die neuen Aktien nebst beigefügtem Optionsschein und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch nach dem Recht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten registriert und werden dort nicht angeboten und verkauft, es sei denn, das Angebot bzw. der Verkauf erfolgt an sogenannte "qualified institutional buyers" ("QIB's") im Sinne der aufgrund des Securities Act erlassenen Rule 144A unter Berücksichtigung einer Befreiung von dem Registrierungserfordernis des Securities Act gemäß Rule 144A. Sofern QlB's neue Aktien gemäß Rule 144A erwerben, ist es erforderlich, daß sie sich in einem sogenannten "lnvestment Letter" zur Beachtung bestimmter, hinsichtlich der neuen Aktien bestehender Verkaufsbeschränkungen verpflichten.

Wertpapier-
Kenn-Nr.:
Neue Namensaktien (ohne Optionsschein): 843 004
Optionsscheine: 843 009
Bezugsrechte: 843 008

München, im Juli 1998

Der Vorstand