Vergütung

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die geltende Regelung für die Aufsichtsratsvergütung sieht eine feste Vergütungskomponente von 45.000 € und eine variable ergebnisabhängige Vergütungskomponente vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen und variablen Vergütung.

Die erfolgsorientierte jährliche Vergütung berechnet sich nach dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen, das wir im Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ausweisen: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält 4.500 € für jeden vollen Euro, den das Ergebnis pro Aktie den Betrag von 4 € übersteigt, höchstens jedoch 36.000 €.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2007 gemäß § 15 der Satzung11 in €
Feste Vergütung Erfolgsorientierte Vergütung3 Gesamt
Name jährlich Für Ausschuss–
tätigkeiten2
jährlich  
Dr. Schinzler, Vorsitzender 90.000,00 66.250,00 72.000,00 225.000,004
Bach, Stv. Vorsitzender 67.500,00 22.500,00 54.000,00 144.000,00
Prof. Dr. Kagermann 45.000,00 21.250,00 36.000,00 102.250,00
Dr. Pischetsrieder 45.000,00 22.500,00 36.000,00 103.500,00
Dr. Schmidt 45.000,00 45.750,00 36.000,00 112.500,004
Appel 45.000,00 23.250,00 36.000,00 104.250,00
Stögbauer 45.000,00 23.250,00 36.000,00 104.250,00
Süßl 45.000,00 11.250,00 36.000,00 92.250,00

Alle übrigen Aufsichtsratsmitglieder (Hartmann, Prof. Dr. Markl, Mayrhuber, Prof. Van Miert, Prof. Dr. v. Pierer, Dr. Sommer, Emmert, Dr. Janßen, Michl, Müller, Dr. Schimetschek, Võ) erhalten eine Gesamtvergütung von 81.000,00 €, die sich zusammensetzt aus einer festen Vergütung von 45.000,00 € und einer erfolgsorientierten Vergütung von 36.000,00 €3.

1 Jeweils zuzüglich Umsatzsteuer gem. § 15 Abs. 6 der Satzung. 2 Bei Mitgliedern des Prüfungsausschusses jeweils einschließlich Sitzungsgeld gem. § 15 Abs. 4 der Satzung. 3 Höchstmöglicher Betrag gem. § 15 Abs. 2 der Satzung. 4 Nach Kappung gem. § 15 Abs. 5 der Satzung.

Durch den Zuschlag für die Tätigkeit in Ausschüssen, der sich nach der Festvergütung bemisst, wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Rechnung getragen.

Die Begrenzung der Gesamtvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied auf das Zweieinhalbfache der festen Vergütung stellt sicher, dass die Gesamtvergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder der Höhe nach angemessen ist, auch für den Fall, dass weitere Ausschüsse gebildet werden. Pensionsverpflich tungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Hinterbliebenen be stehen nicht.

Vorschüsse und Kredite

Die Organmitglieder erhielten im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite. Außerdem wurden keine berichtspflichtigen Geschäfte zwischen den Organmitgliedern und der Münchener-Rück-Gruppe getätigt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden auch keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen im Sinne von Ziffer 5.4.7 Abs. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt.

Aktiengeschäfte und Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie durch bestimmte mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen müssen diese unverzüglich der Gesellschaft mitteilen. Mitteilungspflichtig sind Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte, die 5.000 € im Kalenderjahr erreichen oder übersteigen. Die Münchener Rück muss entsprechende Mitteilungen unverzüglich auf ihrer Website und im jährlichen Dokument nach § 10 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz veröffentlichen.

Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien und der darauf bezogenen Finanzinstrumente der Münchener Rück beträgt weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.