November 2005
Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rück gemäß § 161 AktG
Mit der unten aufgeführten Ausnahme hat die Münchener Rück seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2004 bis 20. Juli 2005 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 entsprochen. Seit 21. Juli 2005 hat sie mit der unten aufgeführten Ausnahme den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 (veröffentlicht am 20. Juli 2005) entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen:
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Ziffer 4.2.4 Satz 2
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Münchener Rück wurde für das Geschäftsjahr 2004 im Anhang des Konzernabschlusses detailliert ausgewiesen, und zwar aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung für den Gesamtvorstand. Die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene individualisierte Veröffentlichung erfolgte hingegen nicht. Auch die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2005 werden für den Gesamtvorstand detailliert ausgewiesen, sollen jedoch nicht individualisiert veröffentlicht werden.
München, im November 2005