A
Ad-hoc-Publizität
Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur Ad-hoc-Publizität, also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten (§ 15 WpHG). Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur Insidern bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen könnten. Die Nachrichten müssen zuerst der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den Börsengeschäftsführungen gemeldet werden, die darüber entscheiden, ob der Kurs der Aktie ausgesetzt werden muss.
ADRs
= American Depository Receipts: Von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine nichtamerikanischer Aktien. Sie werden im Freiverkehr von US-Börsen an Stelle der eigentlichen Aktien gehandelt.
AG
Abkürzung für Aktiengesellschaft.
Agio
= Aufgeld: Der Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt.
Aktie
Der Begriff Aktie bezeichnet sowohl die Mitgliedschaftsrechte (Beteiligung an der Aktiengesellschaft) als auch das Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. Der Aktionär ist Teilhaber am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.
Aktienanalyse
Um den Anlegern die Anlageentscheidung zu erleichtern, werden von Fachleuten einzelne Aktien sowie Aktienmärkte analysiert. Aufgaben der Aktienanalyse sind einerseits Information, andererseits Prognose. Die Fundamentalanalyse erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie und berücksichtigt auch volkswirtschaftliche Größen wie Auftragseingang, Lohnentwicklung und Wechselkurse. Unter Chartanalyse (auch technische Analyse genannt) versteht man eine Methode zur Analyse des Kursverlaufs einer Aktie oder einer Gruppe von Aktien, bei der die Kurswerte grafisch dargestellt werden, um bestimmte Entwicklungen (Formationen, Trends) besser ableiten zu können. Siehe auch Analysten.
Aktienanleihe
Meist von Kreditinstituten begebene Anleihe, bei der der Emittent das Recht hat, am Ende der Laufzeit die Tilgung anstelle einer Rückzahlung durch Aktien eines Dritten vorzunehmen. Der Anleger trägt hierbei das Risiko einer schlechten Kursentwicklung der Aktie.
Aktiendepot
Wertpapierdepot, das zur Verwahrung und Verwaltung von Aktien genutzt wird.
Aktienfonds
Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das vorwiegend oder ausschließlich in Aktien angelegt ist.
Aktiengesellschaft
Kapitalgesellschaft, bei der das Eigenkapital durch Emission von Aktien an die Aktionäre aufgebracht wird. Organe der Aktiengesellschaft sind Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Börsenfähige Rechtsform.
Aktienoptionsplan
Aktiengesellschaften setzen Optionspläne ein, um Mitarbeitern und besonders Führungskräften anstelle oder zusätzlich zu anderen Boni eine vom Aktienkurs abhängige Vergütung zu gewähren. Dies soll insbesondere zu einer Shareholder-Value-Orientierung bei den Managemententscheidungen beitragen.
Aktienregister
Aktiengesellschaften, die Namensaktien emittieren, sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Darin ist jeder Aktionär mit Name, Geburtsdatum und (E-Mail-)Adresse aufgeführt, so dass die aktuelle Aktionärsstruktur und ihre Veränderungen entnommen werden können. Aktionäre haben das Recht auf Auskunft über ihren eigenen Eintrag im Aktienregister.
Aktienrückkauf
Ein Verfahren, bei dem eine Aktiengesellschaft eigene Aktien erwirbt und damit Kapital an die Aktionäre zurückfließen lässt. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte (Stimmrecht, Anspruch auf Dividende, Bezugsrecht etc.) zu.
Aktiensplit
Ein Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehrere Anteile mit kleinerem Nennwert. Sein Ziel ist vor allem eine optische "Verbilligung" und damit leichtere Handelbarkeit der jeweiligen Aktie. Siehe auch Berichtigungsaktie.
Aktionär
Inhaber einer Aktie.
Amtlicher Markt
Der Amtliche Markt (früher: Amtlicher Handel) ist das Börsensegment an den deutschen Börsen, das die höchsten gesetzlichen Anforderungen an Kapital suchende Unternehmen stellt: Beim Börsengang ist ein ausführlicher Prospekt mit genauen Angaben über die Gesellschaft erforderlich. Zudem müssen Zwischenberichte und jährlich eine Bilanz veröffentlicht werden.
Analysten
Fachleute, die die Bewegungen auf den Geld- und Kapitalmärkten im Zeitablauf sowie relevante Unternehmensereignisse genau beobachten und Veränderungen analysieren, d.h. nach möglichen Verbindungen und Erklärungen suchen. Auf der Basis ihrer Erkenntnisse können Anleger Investitionsentscheidungen treffen. Siehe auch Aktienanalyse.
Anlegerschutz
Unter Anlegerschutz versteht man alle rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Interessen von Geld- und Kapitalanlegern. So muss beispielsweise der Kunde bei der Wertpapierberatung vom Kreditinstitut auch über mögliche Risiken der Anlage aufgeklärt werden, es besteht eine gesetzliche Beratungshaftung des Kreditinstituts.
Anleihe
Sammelbezeichnung für verzinsliche Wertpapiere. Anleihen verbriefen ein Gläubigerrecht. Meist garantiert sie ihrem Inhaber gleich bleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betrages. Differenziert werden Anleihen nach Emittenten (z.B. öffentliche Anleihen/Industrieobligationen), Verzinsung (fest-/variabel verzinslich), Laufzeiten (kurz-/langfristig), Rückzahlung (gesamtfällig/Tilgungsanleihen), Sitz des Ausstellers (Inland/Ausland) und Währung (z.B. Euro/Dollar).
Anrechnungsverfahren
Letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2001 geltendes System der Besteuerung inländischer Dividenden, nach dem die von einem Unternehmen auf die ausgeschütteten Dividenden gezahlte Körperschaftsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in vollem Umfang auf die Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet wurde. Seit dem Veranlagungszeitraum 2002 wird stattdessen das Halbeinkünfteverfahren angewendet.
Aufgeld
Siehe Agio.
Aufsichtsrat
An der Spitze der Verwaltung einer Aktiengesellschaft stehen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand, überwacht und berät ihn bei der Geschäftsführung.
Auktionsprinzip
Das Auktionsprinzip ist neben dem Market-Maker-Prinzip eine der beiden Methoden, nach der Börsengeschäfte zu Stande kommen. Beim Auktionsprinzip werden Aufträge gesammelt, aus denen dann ein Preis ermittelt wird. Die deutschen Parkettbörsen arbeiten mit diesem Prinzip. Hier stehen alle Marktteilnehmer mit ihren Aufträgen in Konkurrenz zueinander. Als Börsenkurs wird der Kurs festgestellt, zu dem bei gegebener Orderlage der höchste Umsatz stattfinden kann.
Ausgabeaufschlag
Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis eines Investmentzertifikates. Wird einmalig bei der Ausgabe zur Deckung der Kosten des Fondsmanagements erhoben. Meist kommt noch eine jährliche Verwaltungsgebühr hinzu.
Ausgabepreis
auch: Ausgabekurs. Preis bzw. Kurs, den Anleger beim Ersterwerb von Investmentzertifikaten oder anderen Wertpapieren zu zahlen haben.
Auskunftsrecht
Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung ihres Unternehmens vom Vorstand Auskünfte über die Geschäfte der Aktiengesellschaft zu verlangen.
Ausschüttende Fonds
Investmentfonds, deren Erträge an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Siehe auch Thesaurierende Fonds.
Ausschüttung
Siehe Dividende.