A
Aktivierte Abschlusskosten
Kosten, die beim Abschluss neuer oder bei der Verlängerung bestehender Verträge entstehen (z. B. Provisionen, Kosten der Antragsbearbeitung), werden aktiviert und über die Laufzeit der Verträge verteilt.
Alternative Risikofinanzierung
Nutzung der Kapazität der Kapitalmärkte zur Abdeckung von Versicherungsrisiken, z. B. durch Verbriefung von Risiken aus Naturkatastrophen, wenn diese von der Erst- und Rückversicherungswirtschaft nicht mehr vollständig absicherbar sind.
Änderungsrisiko
Risiko, dass infolge technischer, gesellschaftlicher, rechtlicher und politischer Veränderungen der tatsächliche vom statistisch zu erwartenden Schadenverlauf abweicht.
Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital und Ergebnis
Der Betrag des Eigenkapitals und des Ergebnisses von Tochterunternehmen, der auf Anteile entfällt, die sich nicht im Konzembesitz befinden.
Asset Backed Securities
Bei Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere, die durch Verbriefung von Vermögenspositionen, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, entstehen; siehe auch Mortgage Backed Securities
Asset-Liability-Management
Managementkonzept, bei dem Entscheidungen bezüglich der Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
Assetmanagement
Steuerung eines Anlageportefeuilles nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Umfasst die Vorbereitung und Umsetzung von Anlageentscheidungen zur Disposition des Vermögens sowie das Management von Spezialfonds.
Assistance
Dienstleistung, die über den herkömmlichen Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanken hinausgeht. Assistancedienstleistungen sollen dem Geschädigten helfen, unbürokratisch und schnell wieder in den Zustand vor dem Schaden versetzt zu werden, ohne dass er sich selbst darum kümmern muss.
Assoziierte Untemehmen
Unternehmen, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik ein maßgeblicher (nicht jedoch ein beherrschender) Einfluss ausgeübt werden kann. Die Moglichkeit dazu genügt, die tatsächliche Ausübung ist nicht erforderlich. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn die Stimmrechtsanteile zwischen 20 und 50 Prozent betragen.
At-equity Bewertung
siehe Equitymethode
Aufwendungen fur den Versicherungsbetrieb
Provisionen sowie Personal- und Sachaufwendungen für den Abschluss und die laufende Verwaltung von Versicherungsverträgen, gekürzt um die Provisionen und Gewinnbeteiligungen, die von Rückversicherern erstattet wurden.