Häufig gestellte Fragen

Sie finden hier einige der häufigsten Fragen, die wir von Aktionären und Analysten erhalten. Wir haben die Fragen bestimmten Themen zugeordnet. Wenn Sie noch eine Frage vermissen, so freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
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Aktuelles
Im Steueraufwand des Lebens- oder Krankenversicherers wird die Quellensteuer auf ausländische Kapitalanlageerträge ausgewiesen, obwohl sie wirtschaftlich überwiegend der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Diese Vorgehensweise erhöht den Steueraufwand des Lebens- oder Krankenversicherers optisch und verzerrt dadurch die Steuerquote.

Ein Beispiel:
Eine ausländische Gesellschaft, an der Lebens- oder Krankenversicherer unserer Gruppe Aktien halten, schüttet für diesen Anteil 100 € Dividende aus. Hiervon werden 10 % als Quellensteuer einbehalten und 90 € gelangen nach Deutschland. Die Versicherungsnehmer erhalten mindestens 90 % dieses Betrags, im Beispiel 81 €. Der Anteil des Lebensversicherers beträgt 9 €. Neben der ausländischen Quellensteuerbelastung von 10 € entsteht in Deutschland eine Steuerbelastung von 40 % auf die steuerbare Basis von 19 €, also 7,60 €. Von der ausländischen Quellensteuer anrechenbar auf die deutsche Steuerbelastung (für das Versicherungsunternehmen rückholbar) sind aber nur 26,4 % (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) auf die steuerbare Basis von 19 €, also 5 €; damit verbleibt ein Steueraufwand von 12,60 €. Dem steht jedoch ein Vorsteuerergebnis von 19 € (100 € Dividende abzüglich 81 € Versicherungsnehmeranteil) gegenüber. Die Steuerquote beträgt rund 66,3 %.
Schwankungen der Wechselkurse betreffen vorwiegend das Rückversicherungsgeschäft; im Segment Erstversicherung überwiegt das Geschäft in Euro deutlich.
In der Rückversicherung findet in der Bilanz das Prinzip der kongruenten Deckung Anwendung. Dies bedeutet, dass bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung grundsätzlich Kapitalanlagen in derselben Währung und Höhe gehalten werden, um sich gegen Verluste aus Wechselkursveränderungen abzusichern. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird der Effekt bei den Beiträgen abgemildert durch gleichgerichtete Veränderungen der Schäden und Kosten.
Die Bilanzen ausländischer Tochterunternehmen rechnen wir mit den Stichtagskursen vom Jahresende in den Euro um, die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen mit Quartalsdurchschnittskursen; Umrechnungsdifferenzen, die sich daraus ergeben, werden im Eigenkapital ausgewiesen.
Unternehmen
Entscheidende Voraussetzungen für eine Akquisition sind, dass die Zielgesellschaft zu unserer Unternehmensstrategie passt und in finanzieller Hinsicht unsere internen Risiko-Rendite-Vorgaben eingehalten werden. Auf der Rückversicherungsseite spielen dabei Diversifikationseffekte eine wichtige Rolle. In der Erstversicherung liegt der Fokus auf Privatkunden- und Personenversicherung. Regional betrachtet stehen hier margen- und wachstumsstarke Märkte im Vordergrund.
Das Kapitalmanagement der Münchener Rück orientiert sich an den Ansprüchen der für die Kapitalisierung wesentlichen Stakeholder: Aktionäre, Aufsicht und Ratingagenturen. Dabei determinieren Aufsicht, Ratingagenturen und unser internes Risikomodell unter Berücksichtigung des erwarteten Geschäftswachstums die Mindestkapitalausstattung, während die berechtigten Interessen der Aktionäre an effizienter Kapitalbewirtschaftung die Kapitalausstattung nach oben begrenzen.
Eine der Stellschrauben, die wir im Risikomanagement nutzen, um unser Geschäft zu steuern, ist die Retrozession. Sie dient allein dazu, unser Kapital und unser Jahresergebnis vor Großschäden zu schützen. Wir setzen Retrozession nicht ein, um unsere Kapazität zu erhöhen.
Der Retrozessionsschutz kommt zum Zug, wenn uns ein extrem hoher Schaden trifft, der den Risikoappetit übersteigt, den die Geschäftsleitung definiert hat. So geschehen beim terroristischen Anschlag auf das World Trade Center 2001 oder beim Wirbelsturm Katrina 2005, dem größten versicherten Schadenereignis aller Zeiten. In Jahren ohne derartige Extremereignisse behalten die so genannten Retrozessionäre die von uns gezahlten Prämien als Gewinn. Ausschlaggebend dafür, ob wir Retrozessionsschutz kaufen oder nicht, ist allein, dass die Preise und Bedingungen für uns stimmen.

Voraussetzung für einen Squeeze Out der Minderheitsaktionäre der ERGO Versicherungsgruppe AG ist eine Beteiligung von mindestens 95 %. Da wir an der ERGO Versicherungsgruppe AG aktuell mit 94,7 % beteiligt sind, ist die rechtliche Grundvoraussetzung für einen Squeeze Out nicht erfüllt.
Überblick über die für die Münchener Rück in den letzten Jahren bedeutendsten Akquisitionen & Desinvestitionen.
>> Akquisitionen & Desinvestitionen
Informationen zum Embedded Value finden Sie in unserer Präsentation vom 25. Februar 2008 sowie im Embedded Value-Dokument vom 11. März 2008.
>> Präsentation zur Telefonkonferenz zu den vorläufigen Zahlen 2007 (PDF, 721 KB, englisch)
>> European Embedded Value 2007 (PDF, 330 KB, englisch)
Aktie
Die Münchener Rück hatte zum Ende des Jahres 2007 etwa 112.000 Aktionäre. Der Streubesitz beträgt 100 %.
>> Aktionärsstruktur
Die Münchener Rück zahlte in früheren Jahren eine nahezu ergebnisunabhängige, konstante Dividende. Seit 2004 verfolgen wir in Zusammenhang mit unserem aktiven Kapitalmanagement eine flexiblere Dividendenpolitik. Die Ausschüttung hängt dabei im Wesentlichen vom Jahresergebnis und unserem Kapitalbedarf ab, dabei möchten wir jeweils mindestens 25 % des Jahresergebnisses unseren Aktionären als Dividende zugute kommen lassen.
Für das Geschäftsjahr 2007 haben wir eine im Vergleich zum Vorjahr um 22 % erhöhte Dividende von 5,50 Euro gezahlt. Damit schütteten wir insgesamt erneut eine Rekordsumme von 1.124 (988) Millionen Euro an unsere Aktionäre aus. Auf Basis des Schlusskurses für das Jahr 2007 ergab sich daraus eine attraktive Dividendenrendite von 4,1 %.
Für die zwei folgenden Jahre wurde eine jährliche Mindestausschüttung von 1 Milliarde Euro angekündigt. Ferner soll 2009 die Dividende pro Aktie nicht weniger als 5,50 € je Aktie betragen und damit mindestens das hohe Niveau von 2008 erreichen.
Die Entwicklung der gezahlten Dividenden über die letzten Jahre sehen Sie hier.
Bei der für das Jahr 2005 gezahlten Dividende von 3,10 € belief sich das Körperschaftsteuerguthaben auf etwas mehr als 2 % der Ausschüttung (wurde offen ausgewiesen). Ab 2006 ist wegen einer Gesetzesänderung kein Körperschaftsteuerguthaben mehr mit der Dividende verbunden.
Bei einem inländischen Aktionär (d. h. Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland), der seine Aktien im Privatvermögen hält, unterliegt die Dividende dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren. Demnach ist lediglich die Hälfte der Dividendeneinnahmen beim Anleger steuerpflichtig. Entsprechend sind auch nur die Hälfte der mit den Dividenden im Zusammenhang stehenden Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Bei der Ausschüttung einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf die persönliche Einkommensteuerschuld des inländischen Aktionärs angerechnet werden bzw. wird erstattet. Ein Steuerguthaben ist mit der Dividende nicht verbunden. Ein etwaiger in der Steuerbescheinigung ausgewiesener und von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag ist für einen inländischen Aktionär, der seine Aktien im Privatvermögen hält, ohne Bedeutung.
Ein ausländischer Aktionär (d.h. kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland), ist in Deutschland mit bestimmten Kapitalerträgen beschränkt steuerpflichtig. Darunter fallen auch Dividenden von Kapitalgesellschaften, die Geschäftsleitung oder Sitz im Inland haben. Die Steuerbelastung für die Dividenden in Deutschland ist durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat des ausländischen Aktionärs besteht, ist der Kapitalertragsteuerabzug in der Regel auf maximal 15% des Bruttobetrags der Dividenden begrenzt. Hierzu ist regelmäßig ein Antragsverfahren durchzuführen. Die Besteuerung von aus Deutschland bezogenen Dividenden im Ansässigkeitsstaats des Aktionärs richtet sich nach den dortigen steuerlichen Regelungen. Ein Steuerguthaben ist mit der Dividende nicht verbunden. Ein etwaiger in der Steuerbescheinigung ausgewiesener und von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag ist für einen ausländischen Aktionär ohne Bedeutung.
Dividendenberechtigt sind Sie für Münchener-Rück-Aktien, die Sie am Tag der Hauptversammlung in Ihrem Depot halten. Dazu kann es ausreichen, wenn Sie die Aktien noch am Tag der Hauptversammlung kaufen, da für die Zahlung der Schlusstag des Geschäfts maßgeblich ist. Erkundigen Sie sich bitte zur Sicherheit bei Ihrer Bank.

Der Dividendenzahltag für die Münchener-Rück-Aktie ist in der Regel der auf die Hauptversammlung folgende Bankarbeitstag.
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 22.7.1999 werden keine effektiven Stücke mehr ausgegeben; dem entsprechend sind auch nur noch sehr wenige effektive Stücke im Umlauf. An den Börsen werden ausschließlich girosammelverwahrte Münchener-Rück-Aktien gehandelt.
Leider nein. Inzwischen sind nahezu alle Münchener Rück-Aktien girosammelverwahrt. Da auch aus Aktienumtäuschen kaum noch historische Aktienurkunden existieren, ist es uns leider nicht möglich, historische Papiere zur Verfügung zu stellen.
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen betrug in 2007 ca. 2,3 Millionen Aktien oder 295,0 Mio. €.
Corporate Governance
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Die Münchener Rück begrüßt den Deutschen Corporate Governance Kodex und die mit ihm verfolgten Ziele. Den Empfehlungen des im Mai geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex folgen wir mit wenigen Ausnahmen. Weitere Details finden Sie in der Entsprechenserklärung.
>> Entsprechenserklärung
Nachhaltigkeit
Die Münchener Rück trägt aufgrund ihrer ökonomischen Stärke, ihrer globalen Geschäftstätigkeit und ihres Wissens um die weltweiten Risiken eine besondere Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung.
Wir betrachten Nachhaltigkeit aus vier Perspektiven: ökonomisch, ökologisch, mitarbeiterbezogen und gesellschaftlich. Unser Ziel ist es, den langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern, indem wir unsere Risiken kontinuierlich verbessern. Nachhaltigkeitsaspekte sollen systematisch in die Produktgestaltung einfließen, damit wir den technologischen Fortschritt mit Versicherungslösungen begleiten können. Es geht uns aber auch darum, die Partnerschaft mit Kunden und Investoren noch transparenter zu gestalten und so das Vertrauen auszubauen.
Bereits heute integrieren wir zahlreiche Aspekte der Nachhaltigkeit in unser Geschäft: wenn wir Risiken bewerten und managen, Kapital anlegen, Corporate-Governance-Richtlinien berücksichtigen, Arbeitszeit- und Weiterbildungsmodelle entwickeln, Versicherungsprodukte konzipieren, unsere Fachkompetenz zahlreichen gesellschaftlichen wie politischen Gremien zur Verfügung stellen und Bedürftige sowie kulturelle Anliegen finanziell unterstützen.
Unser Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben wir in unserem Mission Statement sowie in unseren Umweltleitlinien verankert. Bei der Erreichung unserer Ziele setzen wir u. a. auf unsere unternehmerische Verantwortung, mit der wir uns zu Transparenz, Nachhaltigkeit und unseren gesellschaftlichen Verpflichtungen bekennen.
Die Umweltleitlinien sind Teil der Unternehmensstrategie der Münchener Rück und gelten für die gesamte Rückversicherungsgruppe. In ihnen bekennt sich die Münchener Rück zu ihrer Verantwortung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die Umweltleitlinien wurden bereits im Jahr 2000 vom Vorstand der Münchener Rück beschlossen und unterzeichnet. Das nach EMAS und ISO14001 zertifizierte Umweltmanagement der Münchener Rück arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der Leitlinien in Versicherung, Kapitalanlage und Betriebsökologie.
Bereits 1999 ist die Münchener Rück der Versicherungsinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) beigetreten. Damit haben wir uns zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Heute engagieren wir uns vor allem in der Climate Change Working Group und in der Global Insurance Working Group der inzwischen in UNEP Finance Initiative umbenannten Initiative.
Für die Münchener Rück sind Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung von strategischer Bedeutung. Wir verstehen Ökonomie und Ökologie nicht als Gegensätze, sondern als zwei untrennbare Dimensionen unserer langfristig orientierten Unternehmenstätigkeit. Indem wir Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in unser Geschäft integrieren, stellen wir die bestmögliche Qualität bei der Übernahme von Risiken sicher und unterstützen damit dauerhaft unseren Geschäftserfolg.
Verantwortungsvolles Zeichnen von Risiken und sorgfältiges Risikomanagement sind die Vorbedingungen, die wir erfüllen müssen, um langfristig die Qualität unseres Geschäfts zu sichern und den Wert unseres Unternehmens zu mehren. Als Versicherer sind wir dem Vorsorgeprinzip besonders verpflichtet. Das gilt vor allem für diejenigen Themen und ihre Implikationen für unser Versicherungsgeschäft bzw. unsere Kapitalanlagen, die als die zentralen globalen Herausforderungen für die Zukunft anzusehen sind, z. B. der Klimawandel, die globale Energieversorgung oder die Entwicklung der Gentechnologie.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben also für die Münchener Rück vielfältige Bedeutung: in der Rückversicherung wie in der Erstversicherung, bei der Kapitalanlage sowie beim Umgang mit Ressourcen im Büroalltag.
Die Münchener Rück ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Assetmanagement Risiko und Return positiv beeinflussen kann. Deshalb orientieren wir uns bei Investments in Aktien und Unternehmensanleihen seit 2002 an der Vorgabe, dass 80 % davon langfristig auch Nachhaltigkeitsanforderungen genügen sollen. Als Richtschnur dienen uns dabei die Kriterien führender Nachhaltigkeitsindizes sowie eigene Unternehmensbewertungen.
Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt die Münchener Rück auch bei ihren langfristigen Kapitalbeteiligungen. Bereits 2001 haben wir einen Katalog von Nachhaltigkeitskriterien für den Erwerb von Nachhaltigkeitskriterien erarbeitet und verabschiedet. Ende 2004 haben wir zudem beschlossen, Nachhaltigkeitskriterien in das regelmäßige Screening der Beteiligungen zu integrieren.
Das Engagement der Münchener Rück für Umweltschutz und Nachhaltigkeit wird von zahlreichen Nachhaltigkeitsanalysten anerkannt. So ist die Münchener Rück seit 2001 ununterbrochen in den Nachhaltigkeitsindizes Dow Jones Sustainability Index (DJSI) und FTSE4GOOD gelistet. Zusätzlich wurde die Münchener Rück in den Advanced Sustainable Performance Index (ASPI), den Ethibel Sustainability Index (ESI) und den Ethical Index der italienischen Vermögensverwaltung E.Capital Partners aufgenommen. Unser Engagement in Sachen Klimawandel wird durch die Aufnahme in den Climate Leadership Index des Carbon Disclosure Project (CDP) sowie den KLD Global Climate 100 Index gewürdigt.
>> Nachhaltigkeitsrankings
Weiterführende Informationen zum Engagement der Münchener Rück im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie u. a. im Umweltbericht "Perspektiven" der Münchener Rück, im SRI-Report, der sich speziell an Nachhaltigkeitsanalysten richtet, sowie in der Rubrik "Nachhaltigkeit" im Bereich "Profil" hier auf der Website der Münchener Rück. Oder wenden Sie sich an unsere Experten für Nachhaltigkeit und Kapitalanlage.
>> Nachhaltigkeit
>> Perspektiven — Ideen von heute für die Welt von Morgen
Hauptversammlung
Die 121. ordentliche Hauptversammlung der Münchener Rück findet am Donnerstag, dem 17. April 2008, im ICM — Internationales Congress Center München, Messegelände, München-Riem statt. Die Eingänge des ICM sind voraussichtlich ab 8.30 Uhr geöffnet.
An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär teilnehmen, der seine Aktien rechtzeitig bei der Gesellschaft anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Münchener Rück eingetragen ist. Anmeldeschluss ist in der Regel rund eine Woche vor der Hauptversammlung.
Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre werden rechtzeitig vor der Hauptversammlung von uns persönlich angeschrieben. Über unser Aktionärsportal (www.munichre.com/register) können sich unsere Aktionäre dann direkt zur Hauptversammlung anmelden.
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre im Internet übertragen. Mit dem Zugangscode und der Aktionärsnummer, die unsere Aktionäre mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten, können Sie auf die Übertragung (www.munichre.com/register) zugreifen.
Wir stellen Ihnen alle Informationen zur aktuellen und vergangenen Hauptversammlungen gebündelt in unserem Hauptversammlungsportal (www.munichre.com/hv) zur Verfügung. Dort finden Sie die Tagesordnung, Abstimmungsergebnisse, Dokumente sowie Gegenanträge.