Dividendenbekanntmachung 2006
Münchener Rückversicherungs–Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
— ISIN DE0008430026 (WKN 843 002) —
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre hat am 19. April 2006
beschlossen, eine Dividende von 3,10 € auf jede gewinnberechtigte Aktie
auszuschütten.
Die Dividende wird ab dem 20. April 2006 unter Abzug von 20 %
Kapitalertragsteuer sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene
Kapitalertragsteuer (insgesamt 21,1 %) wie folgt ausgezahlt:
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Für Namensaktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden, wird die
Dividende über die Clearstream Banking AG, Frankfurt, auf die bei den einzelnen
Depotbanken geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.
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Die Auszahlung für die noch in Urkunden verbrieften Aktien erfolgt gegen
Vorlage des Gewinnanteilscheins Nr. 9 bei der nachstehend aufgeführten
Zahlstelle:
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
mit ihren sämtlichen
Niederlassungen
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann bei in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären im Rahmen der Veranlagung zur deutschen Einkommen–
oder Körperschaftsteuer auf die festgesetzte Steuer angerechnet werden. Der
einbehaltene Solidaritätszuschlag ist auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag
anrechenbar. Eine Steuergutschrift ist mit der Ausschüttung nicht verbunden.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt
bei Aktionären, die ihrer inländischen Depotbank eine so genannte
Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben. Gleiches gilt bei Vorlage eines
so genannten Freistellungsauftrags mit ausreichendem Freistellungsvolumen.
Die Dividende wird bei in Deutschland zu veranlagenden Aktionären nach den
Vorschriften des Körperschaft– oder Einkommensteuergesetzes
(Halbeinkünfteverfahren) besteuert.
Die Höhe des in Anspruch genommenen Körperschaftsteuer-Minderungsbetrags nach
§ 37 KStG beträgt 0,0709 € pro Aktie.
München, im April 2006
Der Vorstand