Fragen und Antworten zur Anmeldung
An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär persönlich teilnehmen, der seine Aktien spätestens bis 10. April 2008 bei der Gesellschaft anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Münchener Rück eingetragen ist. Er kann dann direkt über das Internet oder mit dem schriftlichen Anmeldeformular eine Eintrittskarte bestellen. Sind zu Aktien mehrere Personen (z. B. Ehepaare) verzeichnet, stellen wir gerne auch zwei Eintrittskarten aus.
Sie können Ihre Eintrittskarten auch über das Internet bestellen (www.munichre.com/register). Hierfür benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und den dazugehörigen Zugangscode, die Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten haben, oder — wenn Sie bereits registriert sind — Ihr Passwort. Die Eintrittskartenbestellung über das Internet ist bis zum 10. April 2008, 24.00 Uhr MESZ möglich. Die Eintrittskarten werden ab dem 1. April 2008 verschickt.
Bei der schriftlichen Bestellung kreuzen Sie bitte in Abschnitt 1 "Eintrittskartenbestellung" des Anmeldebogens die Auswahl 1a an und unterschreiben am Ende des Formulars. Bitte senden Sie das Originalformular in dem beiliegenden Freiumschlag an uns:
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
GL 1.2 — Hauptversammlung
80791 München
Ihre Bestellung muss bis zum 10. April 2008 eingegangen sein. Die Eintrittskarten werden ab dem 1. April 2008 verschickt.
Auch in diesem Jahr bieten wir den Aktionären die Möglichkeit, neutrale, ausschließlich an ihre Weisungen gebundene Stimmrechtsvertreter unserer Gesellschaft zu bevollmächtigen, um ihr Stimmrecht auszuüben. Dies können Sie — verbunden mit der Weisungserteilung — entweder über das Internet oder schriftlich tun, indem Sie das Anmeldeformular ausfüllen und zurücksenden.
Sie können die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter mit Weisungserteilung auch über das Internet vornehmen. Hierfür benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihren Zugangscode, die Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten haben, oder — wenn Sie bereits registriert sind — Ihr Passwort. Die Bevollmächtigung über das Internet ist bis zum 10. April 2008, 24.00 Uhr MESZ möglich. Weisungen, die dem Stimmrechtsvertreter über das Internet bis zum 10. April 2008 erteilt wurden, können noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte geändert werden.
Sollten Sie noch unentschlossen sein, ob Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter teilnehmen, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu bevollmächtigen. Sie können dann später immer noch von dieser Bevollmächtigung abrücken und eine Eintrittskarte bestellen.
Füllen Sie bitte in Abschnitt 2 "Vollmacht und Weisung" des Anmeldebogens das entsprechende Kästchen aus und geben Sie ggf. Ihre Weisung ab. Beachten Sie dabei die Rückseite des Anmeldebogens, falls Sie Einzelweisungen erteilen möchten. Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es im Original im beiliegenden Freiumschlag an uns:
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
GL 1.2 — Hauptversammlung
80791 München
Wie bisher können Aktionäre ihre Stimmrechte auch von einem Kreditinstitut (Auswahl 2b) (soweit es einen solchen Service anbietet), einer Aktionärsvereinigung (Auswahl 2b) oder einer anderen Person ihres Vertrauens vertreten (1b) lassen.
Aktionäre der Münchener Rück können die gesamte Hauptversammlung am 17. April 2008 live im Internet verfolgen.
Den Aktionären, die am 13. März 2008 im Aktienregister der Münchener Rück eingetragen sind, senden wir am 25. März 2008 die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung sowie einen Kurzgeschäftsbericht und Vordrucke zur Anmeldung direkt zu. Neue Aktionäre, die zwischen dem 13. März 2008 und dem 3. April 2008 in das Aktienregister eingetragen werden, erhalten die Unterlagen in einer weiteren Versandaktion ebenfalls direkt von uns. Neuaktionäre, die erst nach dem 3. April 2008 zur Eintragung gemeldet werden, können wir leider nicht mehr anschreiben. Sofern Sie bis zum 10. April 2008 in unserem Aktienregister verzeichnet sind und sich bis dahin bei uns angemeldet haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne noch eine Eintrittskarte aus.
Setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Bank in Verbindung, wann diese Ihre Eintragung in das Aktienregister veranlasst hat.
Anmeldungen sind bis spätestens 10. April 2008 möglich — maßgeblich ist der Eingang bei der Münchener Rück.
Ausschlaggebend für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 10. April 2008, 24.00 Uhr im Aktienregister auf den Namen des Aktionärs verzeichnete Aktienbestand.
Der An- und Verkauf von Münchener-Rück-Aktien bleibt von der Anmeldung zur Hauptversammlung unberührt, es gibt keinen Hinterlegungstag bzw. keine Verkaufssperre.
Auch wenn sich ein Aktionär schon zur Hauptversammlung angemeldet hat, werden bis zum 10. April 2008 an das Aktienregister gemeldete An- und Verkäufe beim Aktienbestand eines Aktionärs weiter berücksichtigt und bereits ausgestellte Eintrittskarten am Eingang der Hauptversammlung entsprechend aktualisiert. Maßgeblich für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 10. April 2008, 24.00 Uhr im Aktienregister auf den Namen des Aktionärs verzeichnete Aktienbestand.
Sie finden die Gegenanträge im Internet. Wir stellen diese unverzüglich ein, sobald sie bei uns eingehen. Die Stellungnahme des Vorstands wird nachgereicht. Einen Versand in gedruckter Form sieht das Aktiengesetz in der durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002 geänderten Fassung nicht mehr vor.
Gegenanträge, die bis zum 3. April 2008, 24.00 Uhr bei uns unter der Anschrift
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
GL 1.2 — Hauptversammlung
80791 München
(Telefax: 0 89/38 91-45 15)
oder per E-Mail an
shareholder@munichre.com
eingegangen sind, veröffentlichen wir ausschließlich auf unseren Internetseiten. Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Einen Versand in gedruckter Form sieht das Aktiengesetz nicht mehr vor. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse publizieren.
Fragen und Antworten zur Teilnahme
Um die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer zu wahren, sind Ton- und Bildaufnahmen während der Hauptversammlung grundsätzlich nicht gestattet. Deshalb müssen Sie mitgebrachte Fotoapparate, Videokameras, Diktiergeräte und Kassettenrecorder abgeben, wenn Sie die Hauptversammlung betreten. Die Geräte werden sorgfältig für Sie aufbewahrt und Ihnen wieder ausgehändigt, wenn Sie die Veranstaltung verlassen.
Mobiltelefone können Sie zur Hauptversammlung mitnehmen. Allerdings ist es nicht gestattet, Bild- und/oder Tonaufnahmefunktionen des Mobiltelefons im Bereich der Hauptversammlung zu benutzen. Damit die anderen Versammlungsteilnehmer nicht gestört werden, bitten wir ferner darum, die Geräte nur in den Foyers einzuschalten.
Falls Sie sich zu Wort melden möchten, bitten wir Sie, Ihren Wortmeldezettel, den Sie im Hauptversammlungssaal erhalten, möglichst zu Beginn der Hauptversammlung auszufüllen. Anschließend ist dieser am Wortmeldetisch abzugeben. Weitere Wortmeldezettel erhalten Sie bei Bedarf ebenfalls dort. Nähere Informationen finden Sie auch in den organisatorischen Hinweisen, die Ihnen am Eingang zur Hauptversammlung ausgehändigt werden.
Sie können die Hauptversammlung vorzeitig verlassen. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Stimmrecht dennoch weiter vertreten wird, können Sie einen anderen Teilnehmer oder die Stimmrechtsvertreter der Münchener Rück bevollmächtigen, Ihre Stimmrechte auszuüben: Bitte geben Sie dann die ausgefüllte vorletzte Karte des Stimmkartenblocks ab, wenn Sie die Hauptversammlung verlassen. Vergessen Sie nicht, ausdrücklich Weisung zu erteilen, da der Stimmrechtsvertreter ansonsten nicht für Sie abstimmen kann.
Wenn Sie einen anderen Teilnehmer mit der Stimmabgabe beauftragen möchten, füllen Sie bitte die Vollmachtskarte (drittletzte Karte) des Stimmkartenblocks aus und geben diese am Ausgang ab. Den Stimmkartenblock händigen Sie bitte dem Bevollmächtigten aus.
Erteilen Sie keine Vollmacht, werden Ihre Stimmen als Präsenzabgang vermerkt und nehmen an der Abstimmung nicht mehr teil.
Fragen und Antworten zur Organisation
Die 121. ordentliche Hauptversammlung der Münchener Rück findet am Donnerstag, dem 17. April 2008, um 10 Uhr im ICM — Internationales Congress Center München, Messegelände, München-Riem statt. Die Eingänge des ICM sind ab 8.30 Uhr geöffnet. Eine Anfahrtsskizze finden
Sie hier.
Aktionäre der Münchener Rück haben in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung live im Internet zu verfolgen. Mit dem Zugangscode und der Aktionärsnummer, die Sie im Anmeldeschreiben erhalten, können sie am 17. April 2008 ab ca. 10 Uhr über unser Aktionärsportal (www.munichre.com/register) auf die Übertragung zugreifen.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Hans-Jürgen Schinzler und des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Nikolaus von Bomhard werden am 17. April 2008 ab etwa 10.00 Uhr für jedermann zugänglich übertragen; sie stehen anschließend als Aufzeichnung zur Verfügung. Die restliche Hauptversammlung wird nicht aufgezeichnet.
Bitte verwenden Sie unser Aktionärsportal unter
www.munichre.com/register, um Ihre Adresse zu ändern (im Bereich Aktienregister).
Sie können sich mit Ihrem Änderungswunsch auch an unsere Aktionärshotline wenden, die Sie unter der
Telefonnummer
(0 18 02) 22 62 10 (6 Cent pro Anruf aus dem Netz der Deutschen Telekom)
oder per E-Mail unter
shareholder@munichre.com
erreichen. Sie können auch den Abschnitt "Adressänderung" des Einladungsschreibens mit dem Freiumschlag, der den Einladungsunterlagen beigefügt ist, an uns zurücksenden.
Sollte die Änderung die an den Aktien berechtigte(n) Person(en) betreffen (z. B. bei Erbfällen oder Scheidungen), bitten wir Sie, uns diese ausschließlich über Ihre Depotbank mitzuteilen. Aus technischen Gründen können solche Änderungen nur von Ihrer Depotbank initiiert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hautversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2007 eine Dividende von 5,50 € (Vorjahr: 4,50 €) auf jede dividendenberechtigte Aktie zu beschließen.
Für Aktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden und von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden, wird die Dividende am 18. April 2008 auf das Konto des Aktionärs überwiesen.